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Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb von Atomkraftwerken

Der Bundesrat plant, die Kernenergieverordnung (KEV) einer Teilrevision zu unterziehen. Nach dem Scheitern eines Langzeitbetriebskonzepts in den eidgenössischen Räten sollen nun die unumstrittenen Teile der Vorlage umgesetzt werden. Dazu gehört auch der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb von Atomkraftwerken, der vom Regierungsrat begrüsst wird.

Es ist geplant, dass im Jahr 2017 zwei Atomkraftwerke eine Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) erstellen. Gleichzeitig wird der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb zu erstellen sein. Die grundlegenden Anforderungen an den Sicherheitsnachweis sollen dafür neu auf Stufe Verordnung gehoben werden. Damit wird für die Betreiber eine Verbindlichkeit geschaffen, die zuvor auf der Stufe Richtlinie nicht gegeben war. Durch die Verankerung auf Verordnungsstufe werden die Mindestanforderungen an den Sicherheitsnachweis zudem konkretisiert. Für Betreiber und Behörden schafft dies in den anstehenden Anwendungsfällen eine grössere Rechtssicherheit.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die vom Bund vorgesehene Teilrevision der KEV. Ebenso unterstützt er die Absicht des Bundes, die Verbindlichkeit der PSÜ auf Verordnungsstufe zu erhöhen und dass der Sicherheitsnachweis für den Langzeitbetrieb ein Bestandteil der PSÜ werden soll.

Vernehmlassung_Kernenergie.pdf [pdf, 16.50 KB]