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Pilz- und Baumschutz werden neu geregelt

Aufgrund von Änderungen im Bundesrecht hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat angepasst. Diese Anpassungen betreffen einerseits den Pilzschutz und andererseits die Liste der geschützten Pflanzen und Tiere.

Im Zuge der Änderung des Bundesgesetzes über die Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände wurde die amtliche Pilzkontrolle aus dem Gesetz gestrichen und auf freiwillige Basis gestellt. Im Kanton Thurgau erfolgt die Pilzkontrolle seither nicht mehr durch das kantonale Labor, sie wird nun auf Gemeindestufe angeboten. Mit den beiden Schutzlisten des Bundesamtes für Umwelt für gefährdete Pilzarten der Schweiz 2007 und die Liste der National Prioritären Arten zur Erhaltung und Förderung (2010) liegen auf Bundesebene zwei Instrumente vor, welche den Schutz der gefährdeten Pilze hinreichend gewährleisten. Durch die Erwähnung der einen Liste in der kantonalen Verordnung wird das Sammeln, Ausgraben und Beschädigen von Pilzen, die in dieser Liste aufgeführt sind, für den Kanton Thurgau rechtsverbindlich geregelt. Deshalb wird künftig keine separate kantonale Liste der Speisepilze mehr geführt. Keine Änderung erfährt hingegen die Sammelbeschränkung für Speisepilze. Die tägliche Pflückmenge von einem Kilogramm pro Person wird beibehalten.

Ein Katalog der im Thurgau geschützten Pflanzen und Tiere ist in einem Anhang der Verordnung zum Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Natur und Heimat aufgeführt. Im Interesse einer möglichst grossen Biodiversität wird die Nutzung geschützter Arten immer wichtiger. Zur Förderung starker Individuen kann es dabei nötig sein, einzelne schwächere Exemplare bisher geschützter Arten zu entfernen. Um dies zu ermöglichen, werden die Edelkastanie, die Flaumeiche, der Wilde Birnbaum, die Felsenmispel, die Pimpernuss und der Buchsbaum aus der Liste der geschützten Pflanzen gestrichen. Der Bestand bei den Tieren hat sich teilweise verschlechtert, weshalb die Mehlschwalbe neu unter Schutz gestellt wird.