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Mietwerte für 2016: Leicht höhere Indexwerte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2016 zugestimmt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich leicht höhere Indexwerte.

Die Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von den Liegenschaftenschätzern ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.

Der Thurgau hat ein Referenzsystem für marktübliche Mietwerte erarbeitet, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2016 bilden die Marktmietveränderungen bis zum 30. Juni 2016. Die Indexwerte wurden mit dem Hauseigentümerverband Thurgau besprochen. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich leicht höhere Indexwerte. Die neuen Indexwerte lauten wie folgt:

Schätzungsjahr

Indexwerte

2001 115.2
2002 115.7
2003 116.8
2004 113.7
2005 110.8
2006 107.8
2007 104.8
2008 103.7
2009 102.9
2010 101.9
2011 101.6
2012 101.1
2013 101.0
2014 100.4
2015 100.1
2016 100.0