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Regierungsrat stellt mehrere Anträge zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich im Rahmen der Vernehmlassung zum Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL Teil III C) gegen einen Ausbau der Piste 28 am Flughafen Zürich aus und stellt beim Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mehrere Anträge auf Anpassung des SIL-Objektblatts.

Mit der Anpassung des SIL-Objektblattes sollen die raumplanerischen Leitplanken für die langfristige Entwicklung des Flughafens Zürich definitiv festgelegt werden. Im Vordergrund stehen dabei Massnahmen, die zur Sicherheit und gleichzeitig zur Optimierung des Flugbetriebs beitragen. Die Umsetzung der Sicherheitsmassnahmen zielt darauf ab, die Gefahren im Betrieb des Flughafens zu reduzieren. So soll die Zahl der Kreuzungspunkte auf den Pisten und in der Luft herabgesetzt und damit die Komplexität im Flugbetrieb vermindert werden. Das Objektblatt enthält die Verlängerung der Pisten 28 und 32 sowie die Südanflüge geradeaus bei Bise und Nebel.

Der Regierungsrat spricht sich gegen eine Verlängerung der Piste 28 aus. Einer Pistenverlängerung könnte nur zugestimmt werden, wenn langfristig festgesetzt würde, dass das ertüchtigte Ostkonzept einzig der Verbesserung der Sicherheitsmarge am Flughafen Zürich dient und darüber hinaus nicht mehr als heute eingesetzt wird. Der Regierungsrat befürchtet, dass sich das ertüchtigte Ostkonzept nach Einführung der Sperrzeiten über dem deutschen Luftraum, die im abgeschlossenen aber noch nicht ratifizierten Staatsvertrag vom September 2012 festgelegt wurden, in diesen Zeiten als Alternative zum heute eingesetzten Nordkonzept anbietet.

Daneben beantragt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort, dass der Südabflug geradeaus zusätzlich für die Mittagsstartwelle eingesetzt wird und nicht nur bei Bise und Nebel. Ausserdem wehrt er sich dagegen, dass 55 Prozent dieser Abflüge nach dem Südstart geradeaus Richtung Osten und über den Hinterthurgau abschwenken. Er beantragt deshalb, eine direktere Route zu prüfen mit Abdrehung bereits über dem Tösstal. Dafür sind Südabflüge geradeaus prioritär umzusetzen. Der Einsatz des Südabflugs geradeaus ist eine zentrale Massnahme, die aus der Sicherheitsüberprüfung hervorgegangen ist. «Im Gegensatz zu den Pistenverlängerungen lässt sie sich ohne infrastrukturseitige Anpassungen realisieren und ist deshalb zu bevorzugen», schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Weiter fordert er, den gekrümmten Nordanflug zu streichen, da dessen Umsetzung nicht als realistisch erachtet wird.

Bezüglich des Ostkonzepts fordert der Regierungsrat, eine Verlegung der Abflüge nach 22 Uhr auf die Route südlich des Thurgaus für verbindlich zu erklären. Ansonsten würde der Kanton Thurgau ab 22 Uhr übers Jahr gesehen nicht nur 84 Prozent der Anflüge tragen, sondern auch rund 51 Prozent der Abflüge.

Aufgrund unterschiedlicher Prognosen in Bezug auf die Entwicklung der Flugbewegungen am Flughafen Zürich fordert der Regierungsrat, vor der Verabschiedung des SIL durch den Bundesrat ausserdem ein unabhängiges Gutachten zur Luftverkehrsprognose einzuholen. Bei relevanten Abweichungen zur bestehenden Prognose müsste das aktuelle Objektblatt überarbeitet werden.

Vernehmlassungsantwort Flughafen Zuerich [pdf, 578.46 KB]

Variante 4-LVP, jährliche Starts und Landungen GFZ, 22-23 h (Fokus Ostkonzept). Anflüge Piste 28 (rot) und Abflüge Pisten 32/34 (gelb, grün, blau) in % (gerundet) vom Total der An- resp. Abflüge und in absoluten Zahlen von 22-23 Uhr.
Variante 4-LVP, jährliche Starts und Landungen GFZ, 22-23 h (Fokus Ostkonzept). Anflüge Piste 28 (rot) und Abflüge Pisten 32/34 (gelb, grün, blau) in % (gerundet) vom Total der An- resp. Abflüge und in absoluten Zahlen von 22-23 Uhr.