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Volk stimmt am 12. Februar 2017 über Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Abstimmung über den Gegenvorschlag zur Kulturlandinitiative auf den ordentlichen Termin am 12. Februar 2017 festgesetzt. An diesem Abstimmungssonntag entscheiden die Stimmberechtigten überdies über drei eidgenössische Vorlagen.

Am 17. August 2016 hat der Grosse Rat die Volksinitiative «Ja zu einer intakten Thurgauer Kulturlandschaft», die eine Änderung von § 77 der Kantonsverfassung verlangt, für gültig erklärt, lehnte sie in der Folge jedoch ab. Der Gegenvorschlag, der Kanton und Gemeinden ebenfalls für die Erhaltung und den Schutz des Kulturlandes verpflichtet, wurde hingegen deutlich angenommen. Daraufhin zogen die Initianten ihre Verfassungsinitiative zurück, somit entscheiden die Thurgauer Stimmbürger lediglich noch über den Gegenvorschlag des Grossen Rates. Die Abstimmung hat der Regierungsrat auf den Sonntag, 12. Februar 2017, festgesetzt.

An diesem Sonntag kommen ausserdem drei eidgenössische Vorlagen zur Abstimmung. Abgestimmt wird über die erleichterte Einbürgerung von Personen der dritten Ausländergeneration, über die Schaffung eines Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr sowie über die Unternehmenssteuerreform III.