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Lektionenpauschalen für Volksschulen werden angepasst

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung zum Gesetz über Beitragsleistungen an die Schulgemeinden (Beitragsverordnung) geändert. Ebenfalls festgelegt hat der Regierungsrat die durchschnittliche Lehrerbesoldung pro Lektion sowie den Zuschlag für sonderpädagogische Massnahmen. Die Mehrkosten für den Kanton belaufen sich insgesamt auf 5,6 Millionen Franken.

Die durchschnittliche Lehrerbesoldung pro Lektion (Lektionspauschale) muss laut Gesetz jährlich der Lohnentwicklung und allfälligen Änderungen der Anstellungsbedingungen angepasst werden. Ausserdem ist sie alle drei Jahre auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Die Lektionspauschalen wurden im Rechnungsjahr 2015 überprüft und entsprechend angepasst. Nun hat der Regierungsrat die Pauschale für das Rechnungsjahr genehmigt. Auf der Stufe Kindergarten wird die Lektionspauschale ab dem 1. Januar 2017 gesenkt, auf den Stufen Primar- und Sekundarschule hingegen erhöht. Die Mehrkosten für den Kanton betragen 2,2 Millionen Franken.

Gemäss Betriebspauschale wird den Schulgemeinden pro Schülerin oder Schüler jährlich ein Betrag angerechnet. Bei der Festsetzung der Betriebspauschale wird von einem Zinssatz zur Finanzierung der Schulanlagen von 1,5 Prozent und einem Zuschlag für den Unterhalt und Betrieb der Schulanlagen von 3 Prozent ausgegangen. Die Erhöhung der Betriebspauschale führt zu Mehrkosten für den Kanton von 2,3 Millionen Franken.

Mehrkosten von 0,7 Millionen Franken verursacht die Erhöhung des Lektionenfaktors. Derzeit werden 214 Lektionen pro Klasse über die sechs Primarschuljahre mit einem Faktor von 1,70 angerechnet. Die neue Stundentafel im Rahmen des Lehrplans Volksschule Thurgau führt zu einer Erhöhung um 2 auf total 216 Lektionen. Bei Klassen von 21 Schülerinnen oder Schülern ergibt das einen neuen Faktor von 1,71.

Mit der Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) werden Integrationskurse für Jugendliche durchgeführt, welche die Unterrichtssprache nicht oder ungenügend beherrschen. Diese Kurse finden neu an maximal sechs Standorten statt. Deshalb haben die Schulgemeinden künftig die Möglichkeit, dem Kanton die Mehrkosten, die sich aus den kleinen Klassen und dem Einsatz von zusätzlichem Personal ergeben, ausserhalb des Beitragssystems in Rechnung zu stellen. Die Grundlage dafür bildet eine Leistungsvereinbarung. Diese Änderung zieht jährliche Mehrkosten von 0,4 Millionen Franken nach sich.

Keine Veränderung der Kosten für den Kanton hat die vom Regierungsrat genehmigte Änderung des Zuschlags für sonderpädagogische Massnahmen. Diesen Zuschlag legt der Regierungsrat jährlich fest. Die Bestimmung der Prozentsätze beeinflusst lediglich die Verteilung innerhalb der Schulgemeinden.