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Regierungsrat begrüsst neue Weisungen für Blaulicht und Gefahrenlichter

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist grundsätzlich damit einverstanden, dass das Bundesamt für Strassen die Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit Blaulicht und wechseltönigem Zweiklanghorn sowie die Weisung zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern aktualisiert. Er schlägt allerdings einige Präzisierungen vor.

Die Weisungen dienen den kantonalen Zulassungsbehörden bei der Beurteilung von Gesuchen um die Bewilligung von Blaulicht und wechseltönigem Zweiklanghorn sowie von gelben Gefahrenlichtern. Ausserdem tragen die Weisungen zu einer einheitlichen Anwendung der bundesrechtlichen Vorschriften bei. Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) will diese Weisungen nun ändern, um der zunehmenden Verkehrsdichte, den veränderten Einsatzkonzepten der Blaulichtorganisationen und den veränderten Bedürfnissen bei der Verwendung gelber Gefahrenlichter Rechnung zu tragen.

Der Regierungsrat begrüsst die Beibehaltung und Überarbeitung der Weisungen zur Verwendung von Blaulicht und wechseltönigem Zweiklanghorn, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort. Im Gegensatz zum ASTRA ist er aber der Meinung, dass das Zweiklanghorn weiter verwendet werden darf, wenn noch ein Teil der vorderen Blaulichter funktioniert. Ausserdem sei es nicht zwingend, dass die Fahrzeuge mit einem demontierbaren und mit einem in der Karosserie integrierten Blaulicht ausgestattet sein müssen. Weil die kantonalen Gesundheitsbehörden in diversen Kantonen eine Betriebsbewilligungspflicht für Krankentransport- und Rettungsunternehmen eingeführt haben, schlägt der Regierungsrat vor, dass in diesen Kantonen die Strassenverkehrsämter Blaulicht und Zweiklanghorn bewilligen dürfen.

Der Regierungsrat ist auch damit einverstanden, dass die Weisungen zur Ausrüstung von Fahrzeugen mit gelben Gefahrenlichtern überarbeitet und neu gegliedert werden. Allerdings sieht er gewisse Widersprüche in einzelnen Ziffern für Verbote und Zulassung der gelben Gefahrenlichter, die zum Beispiel bei landwirtschaftlichen Fahrzeugen oder bei Schneepflügen zum Einsatz kommen. Der Regierungsrat schlägt deshalb vor, bei der nächsten Verordnungsrevision zu prüfen, ob künftig die gelben Gefahrenlichter als fakultative Beleuchtungsvorrichtungen definiert werden sollen und über die Verkehrsregeln der Verwendungszweck normiert werden kann. Ausserdem schlägt der Regierungsrat in der Vernehmlassungsantwort vor, Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr in der Weisung als «Fahrzeuge für besondere Einsätze» aufzuführen, um Missverständnisse zu verhindern.

Vernehmlassungsantwort Weisung für Blulicht und Gefahrenlichter [pdf, 17.46 KB]