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Benachteiligung gegenüber ausländischen Konzernen eliminieren

Der Bundesrat schlägt vor, konzerninterne Guthaben von der Verrechnungssteuer auszunehmen. Damit will er eine Benachteiligung von Schweizer Konzernen gegenüber ausländischen eliminieren. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau stimmt dieser Vorlage vorbehaltlos zu.

Nach geltendem Recht fallen bei Finanzierungen innerhalb eines Konzerns grundsätzlich Verrechnungssteuern an. Die Folge ist, dass die Konzernfinanzierung im Ausland stattfindet. Das stellt im internationalen Vergleich einen Wettbewerbsnachteil dar und schwächt den Unternehmensstandort Schweiz. Mit einer Änderung der Verordnung über die Verrechnungssteuer wurde bereits im Jahr 2010 eine teilweise Verbesserung erreicht. Nun soll diese Änderung präzisiert werden, um den Standort Schweiz attraktiver zu machen.

«Die vorgeschlagenen Massnahmen haben eine Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen für die konzerninterne Finanzierung von Schweizer Konzernen zur Folge, indem die Benachteiligung gegenüber ausländischen Konzernen eliminiert wird und damit gleich lange Spiesse geschaffen werden», schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort und unterstützt deshalb die vorgesehene Neuerung. Er erwartet überdies positive Effekte auf Arbeitsplätze und die Wertschöpfung. Daraus würden zusätzliche Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden erwachsen.

Vernehmlassungsantwort Verrechnungssteuer [pdf, 34.60 KB]