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Ausgewogene und gute Agglomerationsprogramme mit Thurgauer Beteiligung

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat einen Gesamtbericht über die Agglomerationsprogramme mit Thurgauer Beteiligung zur Kenntnis genommen. Im Bericht heisst es, dass die Agglomerationen insgesamt ausgewogene und gut priorisierte Programme präsentieren. Im Weiteren hat der Regierungsrat den Agglomerationsprogrammen der 3. Generation der Agglomerationen Frauenfeld, Kreuzlingen-Konstanz, St. Gallen-Bodensee und Wil zu Handen des Bundes zugestimmt.

Im Juni dieses Jahres erteilte der Regierungsrat den Auftrag für die Ausarbeitung einer Agglomerationsstrategie. Teil dieser Strategie ist der nun vorliegende Gesamtbericht, der dem Regierungsrat eine Übersicht über die Inhalte der Agglomerationsprogramme gibt und die Konsequenzen für den Kanton darstellt. Der Bericht hält fest, dass die Agglomerationsprogramme die kantonalen Zielsetzungen zur Siedlungsentwicklung nach innen und zur Verbesserung des Agglomerationsverkehrs unterstützen. Im Vordergrund stehen verschiedene Massnahmen zur Optimierung des öffentlichen Verkehrs sowie für den Ausbau des Fuss- und Veloverkehrs. Der motorisierte Individualverkehr wird siedlungsverträglich ausgestaltet und mit gezielten Massnahmen verflüssigt.

Im Bericht werden die vier Agglomerationsprogramme mit Thurgauer Beteiligung dargestellt. Beschrieben werden die bisherigen Programme der 1. und 2. Generation und die Inhalte der neuen Programme der 3. Generation. Ebenso ist festgehalten, welches die Änderungen gegenüber den bisherigen Programmen, welches die zentralen Projekte im Bereich Siedlung und Verkehr sind sowie was die Bedeutung für die Thurgauer Gemeinden und was der Nutzen für die Agglomeration ist.

Die noch groben Kostenschätzungen für die Massnahmen der Jahre 2019 - 2026 belaufen sich für den Kanton Thurgau in der Grössenordnung von 304 Millionen Franken. Daran leistet der Bund einen Beitrag von höchstens 50 Prozent. Falls der Bund den Mindestbeitragssatz von 30 Prozent zahlt, verbleiben dem Kanton und den Gemeinden für die Zeitspanne von 2019 - 2022 Kosten in der Grössenordnung von 120 Millionen Franken oder durchschnittlich 30 Millionen Franken pro Jahr. Erfahrungsgemäss wird sich dieser Betrag jedoch noch verringern, weil der Bund die eingereichten Massnahmen prüfen, allenfalls ablehnen und ebenfalls priorisieren wird.

Nach der Zustimmung zu den Agglomerationsprogrammen der 3. Generation durch die Regierungsräte der Kantone Thurgau, St. Gallen und Appenzell Ausserrhoden reichen die Trägerschaften ihre Programme bis zum 31. Dezember 2016 beim Bund zur Prüfung und Mitfinanzierung ein. Die Prüfung wird voraussichtlich bis Herbst 2017 dauern. Ab Herbst 2017 sollten die Entwürfe der Prüfberichte vorliegen und erste Gespräche zwischen dem Bund und den Agglomerationen stattfinden. Schliesslich wird das eidgenössische Parlament voraussichtlich gegen Ende des Jahres 2018 die Agglomerationsprogramme beschliessen.

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