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Regierungsrat will Zulagen für Milch und Brotgetreide konkret festlegen

Für die Umsetzung des WTO-Beschlusses zum Ausfuhrwettbewerb müssen die Exportsubventionen aufgehoben werden. Der Bundesrat muss dazu das «Schoggigesetz» anpassen und sieht zudem Begleitmassnahmen vor. Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage grundsätzlich, schlägt aber auch einige Änderungen vor.

An der WTO-Ministerkonferenz von Nairobi im Dezember 2015 wurde ein Verbot von Exportsubventionen beschlossen. Gemäss Handelsrecht gelten die Schweizer Ausfuhrbeiträge, die im Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten («Schoggigesetz») geregelt sind, als Exportsubventionen und müssen entsprechend aufgehoben werden. Zu diesem Zweck ist das «Schoggigesetz» anzupassen. Weiter enthält die Vorlage Begleitmassnahmen mit dem Ziel, die Wertschöpfung in der einheimischen Nahrungsmittelproduktion nach dem Wegfall der Ausfuhrbeiträge so weit als möglich zu erhalten. Vorgesehen sind die Verschiebung der gemäss Legislaturfinanzplan für die Ausfuhrbeiträge vorgesehenen Mittel in produktgebundene Stützung für die Produzenten von Milch und Brotgetreide (Änderung des Landwirtschaftsgesetzes) sowie eine Anpassung der Zollverordnung zur Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens des aktiven Veredelungsverkehrs mit bisher ausfuhrbeitragsberechtigen Grundstoffen. Das Massnahmenpaket soll auf Januar 2019 in Kraft treten.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst die Vorlage grundsätzlich, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung. Allerdings schlägt er auch Änderungen vor. So beantragt er, dass die Finanzmittel für die Begleitmassnahmen mindestens dem Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre entsprechen sollen; das sind 95 Millionen Franken. Die vom Bund vorgesehenen Finanzmittel von 67,9 Millionen Franken entsprechen jedoch nur 71 Prozent der Mittel, die in den vergangenen zwei Jahren im Rahmen des «Schoggigesetzes» aufgewendet wurden.

Um den WTO-Beschluss umzusetzen, muss auch das Landwirtschaftsgesetz des Bundes angepasst werden. Diesbezüglich schlägt der Regierungsrat vor, die Kann-Formulierungen durch eine verpflichtende Ausrichtung der Zulagen zu ersetzen. Damit erhalte die Verarbeitungsindustrie und die gesamte Brotgetreide- und Milchbranche Planungssicherheit, ist der Regierungsrat überzeugt. Auch die Höhe der Zulagen (pro Kilogramm Milch beziehungsweise pro 100 Kilogramm Brotgetreide) soll in der Verordnung festgelegt werden und für mindestens vier Jahre gelten. «Anschliessend ist die Marktsituation neu zu beurteilen und die Zulagen sind für weitere vier Jahre festzulegen», schlägt der Regierungsrat vor. Die beantragten Änderungen sind mit der Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren abgestimmt.

Vernehmlassungsantwort Umsetzung WTO Beschluss [pdf, 126.92 KB]