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Thurgauer Regierungsrat sagt Ja zur USR III

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau setzt sich für ein Ja zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) ein, über die am 12. Februar abgestimmt wird. Die USR III ist für die Schweiz sehr wichtig. Die Zustimmung sichert Arbeitsplätze, Steuereinnahmen und Wohlstand. Die Reform ist der Schlüssel für eine langfristig erfolgreiche Schweiz und stärkt die Attraktivität der Schweiz im internationalen Steuerwettbewerb.

Mit der Steuerreform werden international nicht mehr anerkannte Steuerregeln abgeschafft und durch anerkannte Regeln ersetzt. Es stehen zehntausende Arbeitsplätze sowie 5,4 Milliarden Franken Gewinnsteuereinnahmen (Bund, Kantone, Gemeinden) der heute privilegiert besteuerten Gesellschaften auf dem Spiel. Bei den Kantonen und ihren Gemeinden ist das ein Fünftel, beim Bund die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen. Die heute privilegiert besteuerten Gesellschaften wenden fast die Hälfte der gesamten privaten Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen in der Schweiz auf. Gefährdet sind ausserdem Arbeitsplätze namentlich in KMU, die von diesen Gesellschaften profitieren, sowie die Einkommens- und Vermögenssteuern ihrer Angestellten.

Die Reform bringt der Wirtschaft die dringend benötigte Rechts- und Planungssicherheit. Dafür müssen die heute privilegiert besteuerten Gesellschaften höhere Steuern in Kauf nehmen. Zwar stellen die finanziellen Auswirkungen der USR III die Haushalte der Kantone und ihrer Gemeinden vor zum Teil grössere Herausforderungen. Aber der erhöhte Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer verschafft den Kantonen und ihren Gemeinden finanziellen Spielraum.

Für die Umsetzung der USR III im Thurgau hat der Regierungsrat in einer Vernehmlassung ein Paket präsentiert, das den Werkplatz Thurgau stärkt, das familienpolitische Engagement der Unternehmen durch die Erhöhung der Kinderzulagen auf 250 Franken erhöht und die Finanzierung der ambulanten Versorgung der Bevölkerung in Pflege, Haushalthilfe und Betreuung («Spitex») breiter abstützt. Die Vernehmlassungsantworten werden zurzeit ausgewertet. Dabei ist vorgesehen, die Parteien und Verbände an einen Runden Tisch einzuladen, um die USR III-Umsetzung im Thurgau zu optimieren.

Obwohl der Kanton Thurgau eine unterdurchschnittliche Zahl von steuerprivilegierten Unternehmen aufweist, ist auch er indirekt stark auf die USR III angewiesen. Denn viele sehr wirtschaftskräftige Kantone weisen heute eine hohe Anzahl von steuerprivilegierten Statusgesellschaften auf. Dank der Steuerreform ist es ihnen möglich, die internationalen Firmen in ihren Kantonen zu behalten und damit die Arbeitsplätze und das Steuersubstrat zu sichern. Davon hängt auch der Kanton Thurgau ab, der 2017 immerhin 217 Millionen Franken aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA) beziehen wird. Dieser Ausgleich wird massgeblich von den wirtschaftskräftigen Kantonen finanziert. Die Zustimmung zur USR III ist somit nicht nur ein Akt eidgenössischer Solidarität, sondern auch eine föderalistische Notwendigkeit.