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Technische Grenze am Bodensee zwischen Thurgau und St.Gallen

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat den Verlauf der technischen Grenze im Bodensee zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen genehmigt. Die festgelegte Grenze liegt zwischen den Gemeinden Arbon und Steinach sowie um die Gemeinde Horn.

Bereits vor einigen Jahren hat sich die Eidgenössische Landestopografie mit den entsprechenden deutschen und österreichischen Stellen auf einen gemeinsamen Grenzverlauf am Bodensee geeinigt. Damit können beim Zusammenfügen von Daten aus elektronischen Informationssystemen Lücken und Überlappungen vermieden werden. Wie zwischen den Ländern fehlte bisher auch zwischen den Kantonen St.Gallen und Thurgau im Bodensee eine offizielle Hoheitsgrenze. Er drängte sich deshalb auf, auch hier eine nicht-hoheitliche, rein technische Abgrenzung zu definieren, um einen einfachen Datenaustausch zu ermöglichen. Künftig werden im Kanton Thurgau bei grenzübergreifenden Projekten, die den Bodensee betreffen, die neu festgelegte technische Abgrenzung verwendet. Im Kanton St.Gallen wird ein sinngemässer Beschluss gefasst.

Die Gemeindegrenzen erfahren keine Änderung. Nach wie vor gelten für die Gemeindegrenzen die Festlegung im Wasserbaugesetz: «Als Gemeindegrenze gilt am Bodensee und Untersee die Privateigentumsgrenze, im Seerhein und Rhein die Staatsgrenze.»

Situationsplan technische Abgrenzung im Bodensee zwischen den Kantonen Thurgau und St.Gallen. [pdf, 2.03 MB]