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Kanton will sein kulturelles Erbe besser schützen

Der Regierungsrat hat das Konzept für die Sicherstellung des Kulturgüterschutzes im Thurgau zur Kenntnis genommen und die im Bericht genannten Massnahmen zur Umsetzung freigegeben. Dank dieser Massnahmen soll das kulturelle Erbe im Kanton Thurgau in Katastrophen oder bewaffneten Konflikten besser geschützt werden, was einem gesetzlichen Auftrag entspricht.

Kulturgüter sind in der Regel von archäologischer, geschichtlicher, literarischer, künstlerischer oder wissenschaftlicher Bedeutung, bspw. Bibliotheken, Archive, Museen oder Baudenkmäler wie Kirchen, Klöster und Schlösser.

Mit dem Projekt «Neuorganisation Kulturgüterschutz im Kanton Thurgau» will der Regierungsrat den Kulturgüterschutz erneuern und möglichst mit den vorhandenen Mitteln umsetzen. Damit soll das kulturelle Erbe des Kantons auf die Bewältigung von Katastrophen und bewaffneten Konflikten vorbereitet werden. Nun liegt der Bericht «Konzept für die Sicherstellung des Kulturgüterschutzes im Thurgau mit Massnahmen und Anträgen für die Umsetzung» vor, den der Regierungsrat zur Kenntnis genommen hat.

Das Konzept sieht drei Massnahmen vor, um die thurgauischen Kulturgüter zu schützen. Als Massnahme A wird ein Expertenteam gebildet, das bei einer Katastrophe oder Notlage den Blaulichtorganisationen beratend zur Verfügung steht. Der Kulturgüterschutz wird in das neu geschaffene Kantonale Katastrophen Einsatzelement integriert. Die Ausbildung für das Expertenteam und den Zivilschutz wird neu konzipiert und regelmässig durchgeführt.

Massnahme B sieht vor, für ausgewählte, besonders bedeutende Kulturgüter Notfallpläne zu erstellen. In diesen werden Vorbereitungsmassnahmen beschrieben, zudem enthalten sie Evakuationspläne. Durch eine solche Planung können Risiken erkannt und zukünftige Schäden minimiert werden, was den Verlust von historischen Kulturgütern verhindern kann.

Als Massnahme C wurde definiert, dass die Fachstelle Kulturgüterschutz das Projekt leiten und umsetzen wird. Die Fachstelle ist im Thurgau im Amt für Denkmalpflege angesiedelt. Für den Aufbau der Fachstelle wurde 2014 per 1. Juli 2015 eine befristete 100-Prozent-Projektstelle geschaffen. Mit dem Budget 2016 wurde diese Stelle in eine bis August 2018 befristete Projektstelle mit einem Pensum von 60 Prozent umgewandelt. Bei der Erarbeitung des Konzepts hat sich gezeigt, dass eine Verlängerung der befristeten Stelle bis Ende 2019 notwendig ist. Das hat der Regierungsrat entsprechend beschlossen.

Die Kosten für das Projekt und die Umsetzung der Massnahmen betragen für die Jahre 2017 bis 2019 264 000 Franken. Der Schutz der Kulturgüter ist ein gesetzlicher Auftrag an die Kantone, sowohl auf internationaler Ebene (Haager Abkommen) als auch auf nationaler Ebene (Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten, bei Katastrophen und in Notlagen).