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Systemwechsel bei den Thurgauer RAV

Am 1. März 2017 findet im Kanton Thurgau bei den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren ein grundsätzlicher Systemwechsel statt. Neu müssen sich arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) anmelden.

Wer sich im Kanton Thurgau zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung anmelden will, muss dies künftig direkt beim RAV tun. Bislang waren die Gemeinden zuständig, den betroffenen Personen eine Wohnsitzbescheinigung auszustellen und sie anschliessend bei den RAV zur Vermittlung anzumelden.

«Dadurch ist oft wertvolle Zeit verloren gegangen», erläutert Daniel Wessner, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (AWA) des Kantons Thurgau. Mit der Direktanmeldung beim RAV könnten die Stellensuchenden schneller erfasst werden. Zudem sei es möglich, die Rechtmässigkeit von Kündigungen fristgerecht zu prüfen und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt sofort anzugehen. Dies zahlt sich aus, wie ein mehrjähriges Pilotprojekt mit fünf Städten und Gemeinden gezeigt hat. «Es gab einige Fälle, bei denen das RAV von Arbeitslosigkeit bedrohten Personen noch während der Kündigungsfrist eine neue Stelle vermitteln konnte, so dass diese keine Arbeitslosenentschädigung beziehen mussten», betont Wessner.

Sofortige und einheitliche Information

Ein weiterer Vorteil der Direktanmeldung beim RAV ist eine sofortige und einheitliche Information der Stellensuchenden über die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, damit ihnen keine Nachteile bei der Arbeitslosenversicherung entstehen. So komme es beispielsweise immer wieder vor, dass Stellensuchende die Kündigungsfrist verstreichen lassen, ohne sich aktiv um eine neue Stelle zu bemühen. Dies führe dazu, dass die Betroffenen massive finanzielle Einbussen erleiden, da sie zu wenige Arbeitsbemühungen nachweisen können. Mit der Direktanmeldung beim RAV werden die Stellensuchenden sofort darüber informiert, was zu tun ist, damit sie Anspruch auf Arbeitslosentaggelder haben. Gleichzeitig wird der Prozess für die involvierten Behörden einfacher und effizienter.

Alle Informationen zu den Themen «Stellensuche und Arbeitslosigkeit» gibt es auf der Homepage des AWA unter www.awa.tg.ch oder direkt beim RAV Thurgau unter 058 345 55 20.


Durch die Direktanmeldung beim RAV werden Stellensuchende schneller erfasst und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt kann sofort angegangen werden. Foto Antonio Guillem/Shutterstock
Durch die Direktanmeldung beim RAV werden Stellensuchende schneller erfasst und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt kann sofort angegangen werden. Foto Antonio Guillem/Shutterstock