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Umsetzung Geleitete Schule auf Verordnungsstufe

Ende August hat der Grosse Rat die Leitung der Schulen auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Diese Änderungen erfordern eine Reihe von Anpassungen auf Verordnungsstufe. Der Regierungsrat hat das Departement für Erziehung und Kultur ermächtigt, über die geplanten Anpassungen eine externe Vernehmlassung durchzuführen.

Umsetzung Geleitete Schule auf Verordnungsstufe

 

Ende August hat der Grosse Rat die Leitung der Schulen auf eine neue gesetzliche Basis gestellt. Diese Änderungen erfordern eine Reihe von Anpassungen auf Verordnungsstufe. Der Regierungsrat hat das Departement für Erziehung und Kultur ermächtigt, über die geplanten Anpassungen eine externe Vernehmlassung durchzuführen.

 

Nach der Gesetzesänderung durch den Grossen Rat werden die örtlichen Schulen im Kanton Thurgau künftig in der Regel durch Schulleitungen geführt. Die Schulleitungen werden die pädagogische, personelle und administrativ-organisatorische Leitung der Schuleinheit versehen. Darüber hinaus können ihnen weitere Kompetenzen zugewiesen werden. Die Schulleitungen werden als Verwaltungspersonal angestellt, auch wenn sie in der gleichen Gemeinde noch unterrichten.

Die Gesetzesänderung sieht unter anderem vor, dass der Kanton Qualitätsvorgaben für die Schulen formuliert. Die Verordnungsrevision nimmt diese Forderung auf und legt für die Bereiche Organisation, Führung und Unterricht Anforderungen fest. Überdies werden Vorgaben für die Sicherung der Qualität und eine Verpflichtung zur ständigen Arbeit an einer verbesserten Qualität erlassen. Sie sollen eine stetige Entwicklung gewährleisten. Ein weiterer Schwerpunkt der Umsetzung bildet die Anstellung der Schulleitungen. Um eine gute Qualität und die Gleichbehandlung zu gewährleisten, werden die Anstellungsvoraussetzungen und die Grundzüge der Besoldung einlässlich geregelt. Mit der vorgesehenen Revision der Verordnung wird die Vorlage «Geleitete Schulen» auf Verordnungsstufe umgesetzt. Die Änderung wird zusammen mit der Gesetzesnovelle auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt.

Der Verordnungsentwurf wird allen Schulgemeinden, dem Verband Thurgauer Schulgemeinden (VTGS), dem Verband Bildung Thurgau (BTG), der Vereinigung Schulleitungsbeauftragte Thurgau (VSL) und der Staatskanzlei unterbreitet. Die Vernehmlassung läuft bis zum 21. November 2005.

Ebenfalls auf Anfang 2006 wird die Gesetzesvorlage «Durchlässige Oberstufe» in Kraft treten. Die inhaltliche Umsetzung jener Vorlage auf Verordnungsstufe wird, zusammen mit der Neuregelung der Aufsicht und der Beratung, einer separaten Vernehmlassung unterzogen, die bereits am Laufen ist.