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Höhere Entschädigungen für Amtsärztinnen und Amtsärzte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit der Amtsärztinnen und Amtsärzte verbessert. Mit höheren Entschädigungen und organisatorischen Anpassungen werden die Anstellungsbedingungen der Amtsärztinnen und -ärzte verbessert. Damit soll die angespannte personelle Situation im Amtsarztbereich entschärft werden.

Die Arbeit der Amtsärztinnen und -ärzte ist insbesondere mit Blick auf die Mitwirkung bei der Abklärung von aussergewöhnlichen Todesfällen wichtig. Sie unterstützen dabei die Staatsanwaltschaft. Diese Aufgabe wird im Milizsystem von erfahrenen, praktizierenden Hausärztinnen und Hausärzten geleistet. Die Einsätze sind kaum planbar und finden oft in der Nacht oder am Wochenende statt. Fallen sie in die Sprechstundenzeit, stören sie den betrieblichen Ablauf erheblich und verursachen Ertragsausfälle. Die Attraktivität der Arbeitsbedingungen, die Belastung durch den Pikettdienst und die Abgeltung der Einsätze sind damit wesentliche Elemente für die Rekrutierung und Nachwuchssicherung im Amtsarztbereich. Das hat sich in letzter Zeit gezeigt, in der sich die Situation durch verschiedene Rücktritte, die teilweise mit den unbefriedigenden Arbeitsbedingungen begründet wurden, verschärft hat.

Aus diesen Überlegungen hat der Regierungsrat unter anderem eine separate Abgeltung der Pikettdienste während der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen beschlossen. Damit werden jene Amtsärztinnen und -ärzte besser gestellt, die häufiger Pikettdienste übernehmen. Zudem werden die Dienstkreise für die Nacht und die Wochenenden auf zwei Kantonshälften erweitert. Damit wird die Dienstlast in dieser Zeit halbiert.

Mit diesen Neuerungen, die auf den 1. April 2017 in Kraft treten, erhöhen sich die jährlichen Kosten des Amtsarztdienstes um rund 120'000 Franken pro Jahr.