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Kulturstiftung soll ihre Eigenständigkeit behalten

Der Regierungsrat hat die Eigentümerstrategie 2017 – 2020 des Kantons Thurgau für die Kulturstiftung genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Stiftung soll weiterhin eigenständig handeln und die staatliche Kulturförderung ergänzen. Finanziert wird die Stiftung mit Mitteln aus dem Lotteriefonds.

Die Eigentümerstrategie der Kulturstiftung des Kantons Thurgau bestimmt mit übergeordneten Leitplanken den Spielraum für die Strategie des Stiftungsrates. Die Eigentümerstrategie muss alle vier Jahre überprüft und allenfalls an neue Situationen angepasst werden. Die Kulturstiftung soll ihre Eigenständigkeit und Unabhängigkeit weiterhin behalten, hält der Regierungsrat in der Eigentümerstrategie 2017 – 2020 fest.

Die Kulturstiftung des Kantons Thurgau wurde 1991 durch den Regierungsrat gegründet. Sie ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung, welche die Kulturförderung des Kantons ergänzt. Laut Eigentümerstrategie bezweckt die Kulturstiftung ausschliesslich die Förderung des zeitgenössischen professionellen Kulturschaffens. Damit trägt sie zu einem vielfältigen kulturellen Leben im Kanton bei und hilft mit, ein attraktives Umfeld für professionelle Kulturschaffende zu schaffen. Finanziert wird die Kulturstiftung aus Mitteln des Lotteriefonds.

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