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Nein zu Übereinkommen mit IAO über die Fahrenden

Angesichts vieler offener Fragen lehnt der Kanton Thurgau eine Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker ab. Dies teilt der Regierungsrat in der Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes mit. Das Übereinkommen würde unter anderem eine Aufhebung des in der Schweiz geltenden Kinderarbeitsverbotes notwendig machen.

Nein zu Übereinkommen mit IAO über die Fahrenden

 

Angesichts vieler offener Fragen lehnt der Kanton Thurgau eine Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker ab. Dies teilt der Regierungsrat in der Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundes mit. Das Übereinkommen würde unter anderem eine Aufhebung des in der Schweiz geltenden Kinderarbeitsverbotes notwendig machen.

Der Thurgauer Regierungsrat nimmt zum Vorentwurf eines Berichts des Bundesrates über die Situation der Fahrenden in der Schweiz Stellung. Er teilt die Unsicherheit in Bezug auf die Tragweite einer allfälligen Ratifizierung des Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker. Angesichts der vielen offenen Fragen lehnt der Regierungsrat eine solche Ratifizierung ab. Sie hätte unter anderem zur Folge, dass das in der Schweiz geltende Kinderarbeitsverbot aufgehoben werden müsste. Dem könnte der Regierungsrat nicht zustimmen.

Die im Bericht erwähnten möglichen Massnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung der Fahrenden und zur Verbesserung ihrer Lebensbedingungen hält der Regierungsrat für sinnvoll. Der Kanton Thurgau erwartet aber, dass sich der Bund an den von ihm aufgezeigten Massnahmen nicht nur koordinierend und beratend, sondern auch finanziell beteiligt. Nicht einzusehen sei, dass der Bund diese aus finanzpolitischen Gründen nur durch die Kantone und Gemeinden umgesetzt sehen möchte.

In seiner Stellungnahme hält der Regierungsrat fest, dass der Kanton Thurgau bereits heute konsultative Gespräche mit den Fahrenden führt. Er hätte aber auch keine Einwände gegen eine systematischere Konsultation der Fahrenden. In Bezug auf die soziale Sicherheit bestehe kein Handlungsbedarf. Die Schweizer Fahrenden würden von den Versicherungs- und Leistungssystemen erfasst, weil sie den Winter meist regelmässig am gleichen Standort verbringen und damit einen realen Wohnsitz haben.

Auch punkto Gesundheitswesen seien keine Probleme bekannt. Die Fahrenden würden weder im ambulanten noch im stationären Bereich diskriminiert, schreibt der Regierungsrat. Es seien auch immer wieder kurze Aufnahmen in Schulen festzustellen. Denn die Schulgemeinden seien gemäss kantonaler Weisung gehalten, Kinder ungeachtet ihres Aufenthalts- und Niederlassungsstatus’ aufzunehmen. Bezüglich Bedürfnis nach zusätzlichen Stand- und Durchgangsplätzen steht der Kanton Thurgau gemäss Bericht nicht im Vordergrund.