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Öffentliche Ausschreibung eines neuen E-Voting-Systems

Die Staatskanzlei schreibt ein neues E-Voting-System öffentlich aus. Ziel ist, den Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern ab Herbst 2018 die elektronische Stimmabgabe wieder zu ermöglichen.

Der Kanton Thurgau hat dafür ein umfassendes Pflichtenheft für ein neues E-Voting-System erstellt. In den Ausschreibungsunterlagen wird festgelegt, was das E-Voting-System für den Kanton Thurgau und bei einer geplanten späteren Ausweitung auf Thurgauer Pilotgemeinden leisten muss.

Vorgesehen ist, den Produktentscheid im Verlauf dieses Sommers fällen zu können. In der Folge kann der Systemaufbau mit anschliessender Testphase beginnen. Gleichzeitig muss beim Bund ein Bewilligungsverfahren eingeleitet werden, um das E-Voting-System ab kommendem Jahr an eidgenössischen Abstimmungen und anlässlich der Nationalratswahl 2019 einzusetzen.

Verlaufen Systemaufbau und Bewilligungsverfahren planmässig, soll E-Voting für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ab Herbst 2018 wieder offenstehen. Als Folgeschritt ist geplant, ab 2020 in Zusammenarbeit mit einzelnen wenigen Thurgauer Gemeinden erste Pilotversuche für die elektronische Stimmabgabe der Inlandschweizer Stimmberechtigten durchzuführen. Die Wiedereinführung von E-Voting für Auslandschweizer Stimmberechtigte und die Prüfung einer allfälligen Ausweitung auf das Inlandelektorat erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielen gemäss den Richtlinien des Regierungsrates in der Legislaturperiode 2016 - 2020 und der E-Government-Strategie des Bundes. Bereits von 2010 bis 2015 war den im Kanton Thurgau registrierten Auslandschweizer Stimmberechtigten mit einem früheren System die elektronische Stimmabgabe an 16 Abstimmungsterminen ermöglicht worden; die Abstimmungen verliefen absolut friktionslos und erfolgreich. Der Regierungsrat hat die Staatskanzlei ermächtigt, die Ausschreibung eines neuen Systems vorzubereiten und die Ausschreibung zu eröffnen.