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Die Kantone sollen nicht mehr bezahlen

Der Regierungsrat ist mit drei Verordnungsentwürfen des Bundes zum Nachrichtendienstgesetz grundsätzlich einverstanden. Weil die vorgeschlagene Abgeltung der Vollzugstätigkeiten der Kantone diese aber massiv schlechter stellt, beantragt er, dass die alte Regelung beibehalten wird. Bei der Bekanntgabe von Personendaten fordert der Regierungsrat zudem eine präzisere Ausgestaltung der Regeln.

Das Nachrichtendienstgesetz (NDG) wurde im September 2015 (Parlament) beziehungsweise im September 2016 (Referendumsabstimmung) gutgeheissen. Die Inkraftsetzung des NDG bedingt eine vollständige Erneuerung des einschlägigen Verordnungsrechts. Es sind drei Verordnungen vorgesehen: Die Verordnung über den Nachrichtendienst (NDV), die Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (VIS-NDB) sowie eine Verordnung über die Aufsicht über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten.

Der Regierungsrat ist mit den Vorlagen grundsätzlich einverstanden, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport. Bei der finanziellen Abgeltung der Vollzugstätigkeiten der Kantone beantragt er aber, an der bisherigen Ordnung festzuhalten, wonach sich die Abgeltung nach Anzahl Stellen und einem Durchschnitt der Lohnkosten zu orientieren hat. Die vorgeschlagene Regelung stelle für die Kantone eine deutliche Verschlechterung der bestehenden Ordnung dar. Der Bund sieht vor, die Leistungen von den effektiven Lohnkosten abzukoppeln und an einen sich verändernden Verteilschlüssel zu binden. Damit hätten die Kantone keinerlei Planungssicherheit mehr, schreibt der Regierungsrat, zumal ihnen noch zusätzliche Pflichten auferlegt würden. Die Regelung sei ausserdem wenig praktikabel.

Dass die Bekanntgabe von Personendaten durch nachrichtendienstliche Organe des Bundes und der Kantone an Stellen in Polizei und Staatsanwaltschaft neu klar geregelt werden sollen, ist für den Regierungsrat angesichts der neuen Bedrohungslage unabdingbar. Allerdings fordert er eine präzisere Ausgestaltung der Regeln für die Bekanntgabe von Personendaten.

Ähnlich verhält es sich in Bezug auf die vorgesehene Zusammenarbeit mit den interkantonalen Regierungskonferenzen. Diesbezüglich fordert der Regierungsrat, dass die Zwecke dieser Zusammenarbeit beispielhaft aufgezählt werden. Weiter beantragt der Regierungsrat, dass der gegenseitige Informationsaustausch zur Wahrnehmung der jeweiligen gesetzlichen Aufgaben aufgenommen wird.

Vernehmlassungsantwort Nachrichtendienstgesetz [pdf, 29.38 KB]

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