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Gemeinwesen bei der Mehrwertsteuer entlasten

Der Regierungsrat stimmt der Revision der Mehrwertsteuerverordnung zu. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund. Insbesondere begrüsst er die steuerliche Entlastung bei der Zusammenarbeit von Gemeinwesen. Die vorliegende Mehrwertsteuerverordnung basiert auf einer Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes, welche die eidgenössischen Räte im September 2016 verabschiedet hatten.

Die Verordnung enthält detaillierte Regelungen zu Beginn und Ende der Steuerpflicht, für die neu der weltweite Umsatz eines Unternehmens und nicht mehr bloss der Umsatz im Inland massgebend ist. Die Verordnung stellt weiter klar, dass Versandhandelsunternehmen, die wegen ihres grossen Volumens an grenzüberschreitenden einfuhrsteuerfreien Sendungen neu in der Schweiz steuerpflichtig werden, die Mehrwertsteuer auf allen ihren Lieferungen erheben müssen. Die neu zum reduzierten Satz steuerbaren elektronischen Zeitungen, Zeitschriften und Bücher werden in der Verordnung definiert. Was als Sammlerstücke wie Kunstgegenstände, Antiquitäten und dergleichen gilt, wird in der Verordnung ausführlich umschrieben. Beim Erwerb solcher Gegenstände können keine fiktiven Vorsteuern mehr abgezogen werden. Daneben enthält die Verordnung auch Präzisierungen zur Abrechnung mit Saldo- und Pauschalsteuersätzen.

Für den Kanton sind insbesondere diejenigen Bestimmungen von Interesse, welche die Mehrwertsteuerpflicht von Gemeinwesen festlegen. Der Regierungsrat begrüsst aus diesem Grund namentlich zwei Artikel der Verordnung, in denen die Steuerausnahmen von Gemeinwesen geregelt sind und die zu einer steuerlichen Entlastung der Zusammenarbeit von Gemeinwesen sowie von Bildungs- und Forschungsinstitutionen führen. In Übereinstimmung mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren (FDK) ist der Regierungsrat der Ansicht, dass das revidierte Mehrwertsteuerrecht ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung ist. Es entschärfe die Problematik der steuerlichen Belastung von Staatsebenen durch eine andere. Dennoch erachten es sowohl der Regierungsrat als auch die FDK für wichtig, dass der Motion des Ständerats «Keine Mehrwertsteuer auf subventionierten Aufgaben» so rasch als möglich entsprochen wird.

Vernehmlassungsantwort Mehrwertsteuerverordnung [pdf, 127.03 KB]