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Sporthalle Arbon: Einigung über Beteiligung an Mehrkosten

Der Neubau der Dreifachsporthalle Arbon war von mehreren Schadenfällen überschattet. Sie führten zu Mehrkosten von insgesamt 2,57 Millionen Franken für die Sekundarschulgemeinde (SSG) Arbon. Auch wenn rechtlich gesehen weder die Stadt Arbon noch der Kanton Thurgau verpflichtet wären, sich an den Mehrkosten zu beteiligen, haben sich diese drei Körperschaften nun auf die Aufteilung der Mehrkosten geeinigt. Dabei übernimmt die SSG als Bauherrin 37 Prozent der Mehrkosten, der Kanton Thurgau 33,6 Prozent und die Stadt Arbon 29,4 Prozent.

Der Neubau der Dreifachsporthalle Arbon ist ein Gemeinschaftsprojekt, das die Bedürfnisse an Turnhallen der Sekundarschulgemeinde (SSG), des Berufsbildungszentrums (BZ) Arbon und der Stadt Arbon abdeckt. Zur Vereinfachung der Projektabwicklung stellte sich die SSG als Bauherrin für die Realisierung der Dreifachsporthalle zur Verfügung. An der Finanzierung der gesamten Investitionskosten von 14,5 Millionen Franken beteiligten sich alle drei Körperschaften. Die Bevölkerung des Kantons hatte am 13. Februar 2011 dem Kreditbegehren von 4,8 Millionen Franken als pauschalen Baubeitrag des Kantons zugestimmt. Die Stadt Arbon sprach im gleichen Zug einen Beitrag von 4,2 Millionen Franken.

Der Spatenstich erfolgte am 14. März 2011 mit dem Ziel, die Sporthalle im Sommer 2012 in Betrieb zu nehmen. Im Laufe der Bauarbeiten traten aber insgesamt vier Schadenfälle mit einer Gesamtsumme von 4,95 Millionen Franken auf. Diese Schadenfälle führten zu umfangreichen juristischen Abklärungen unter Mitwirkung der Haftpflichtversicherungen der Schadensverursacher. Damit verbunden war eine Bauverzögerung von über drei Jahren. Drei Schadenfälle konnten mittlerweile per Vergleich abgeschlossen werden. Für den vierten Fall wurde die Schadensumme geschätzt.
Dabei hat sich gezeigt, dass sich eine Bauherrschaft trotz Haftpflichtversicherungen der Schadensverursacher und einer Bauwesenversicherung nicht völlig schadlos halten kann. Bei den Kostenzuweisungen wird von Ohnehinkosten gesprochen, die der Bauherr ohnehin bei korrekter Bauausführung hätte zahlen müssen.

Das führte dazu, dass die Bauherrschaft von den Totalkosten von 4,95 Millionen Franken, die durch die Bauschäden verursacht wurden, 2,57 Millionen Franken übernehmen muss. Aufgrund dieser Ausgangslage haben sich die beteiligten Körperschaften darauf geeinigt, die Mehrkosten mit dem gleichen Verteiler zu übernehmen, wie sie sich an den ursprünglich vorgesehenen Baukosten beteiligten. Das führt zu einem Anteil von 37 Prozent oder 954 000 Franken für die Sekundarschulgemeinde Arbon, für 33,6 Prozent oder 866 000 Franken für den Kanton Thurgau und zu 29,4 Prozent oder 758 000 Franken für die Stadt Arbon. Alle drei Trägerschaften haben nun beschlossen, die entsprechenden Kreditbeschlüsse in ihren jeweiligen Budgets für das Jahr 2018 zu beantragen.