Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Budget 2006: leicht defizitär

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/anriss_budget.jpg" align="left"> Der Regierungsrat des Kantons Thurgau legt dem Grossen Rat ein leicht defizitäres Budget 2006 vor. Der Finanzplan 2007 - 2009 zeigt eine angespannte Finanzlage bis zur Inkraftsetzung der NFA. Mit einer umfassenden Leistungsüberprüfung hat der Regierungsrat den finanziellen Spielraum ausgeschöpft. Für Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rates folgen vier Botschaften.

Budget 2006: leicht defizitär

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau legt dem Grossen Rat ein leicht defizitäres Budget 2006 vor. Der Finanzplan 2007 - 2009 zeigt eine angespannte Finanzlage bis zur Inkraftsetzung der NFA. Mit einer umfassenden Leistungsüberprüfung hat der Regierungsrat den finanziellen Spielraum ausgeschöpft. Für Massnahmen in der Kompetenz des Grossen Rates folgen vier Botschaften.

Der Voranschlag des Kantons Thurgau für das Jahr 2006 weist in der Laufenden Rechnung ein Defizit von knapp zehn Millionen Franken aus. Es liegt damit noch knapp im Rahmen der gesetzten Ziele. Die Investitionsrechnung weist ein Nettovolumen von 71 Millionen Franken auf und knüpft damit an die Grössenordnung des laufenden Jahres an. Die Gesamtrechnung schliesslich weist einen Fehlbetrag von 26 Millionen Franken auf, was zu einer gewissen Neuverschuldung führt. Die beeinflussbaren Kosten sind unter Kontrolle. Das System der Globalbudgets bewährt sich. Sorgen bereiten die nicht beeinflussbaren Beitragsleistungen, die mit dem Budget 2006 erneut deutlich ansteigen.

Diese steigenden Beitragsleistungen (plus sieben Prozent oder 37 Millionen Franken gegenüber dem Budget des laufenden Jahres) belasten denn auch die Aufwandseite stark. Der Personalaufwand nimmt um 1,8 Prozent zu und der Sachaufwand ist leicht rückläufig. Eine spürbare Entlastung ergibt sich beim Zinsaufwand, der um knapp zehn Millionen auf 23,7 Millionen Franken abnimmt. Eine weitere Entlastung stellt sich bei den Abschreibungen ein, indem als Folge der Zusatzabschreibungen aus dem Goldertrag die ordentlichen Abschreibungen um etwa zwölf Millionen auf rund 55 Millionen Franken abnehmen. Die erfolgsneutralen durchlaufenden Beiträge und internen Verrechnungen steigen systembedingt an.

Auf der Ertragsseite fällt der aufgrund der Steuergesetzrevision stagnierende, beziehungsweise rückläufige Steuerertrag auf. Der Vermögensertrag nimmt dank einer einmaligen Sonderausschüttung der Elektrizitätswerke des Kantons Thurgau (EKT AG) zu. Eine deutliche Erhöhung erfahren die an Ausgaben geknüpften Beitragsleistungen. Der Finanzplan zeigt auf, dass das strukturelle Defizit des Kantons bis zur Inkraftsetzung der NFA (Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgaben zwischen Bund und Kantonen) andauern wird. Mit der Leistungsüberprüfung und den daraus resultierenden Massnahmen gelingt es, die Fehlbeträge in vertretbarem Rahmen zu halten.

Zusammen mit der Budgetbotschaft hat der Regierungsrat einen Bericht über die Leistungsüberprüfung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Eine ganze Reihe von Massnahmen hat der Regierungsrat in eigener, beziehungsweise in der Kompetenz der Departemente, umgesetzt. Das Volumen dieser Massnahmen beträgt rund neun Millionen Franken.

Der Regierungsrat schlägt im Weiteren vier Massnahmen vor, die in die Kompetenz des Grossen Rates fallen. Erstens sollen die Kontrollkosten für den ökologischen Leistungsnachweis in der Landwirtschaft zulasten der Beitragsempfänger gehen. Bisher hat der Thurgau als einziger Kanton die Kontrollkosten für diese Nachweise in der Höhe von 286 000 Franken pro Jahr zu seinen Lasten übernommen. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass es in Anbetracht der beträchtlichen Abgeltungssumme an Direktzahlungen vertretbar ist, dass die Kontrollkosten neu von den Landwirten übernommen werden.

Zweitens schlägt der Regierungsrat vor, bei den Bezirksgerichten den Spruchkörper auf eine Dreierbesetzung zu reduzieren. Bei den Bezirksgerichten soll generell auf das Fünfergremium verzichtet werden. Er begründet diesen Vorschlag damit, dass im Bereich der Verwaltungsrechtspflege bereits 1997 eine Verkleinerung der Spruchkörper von fünf auf drei umgesetzt worden sei und dass sich diese bewährt habe. Diese Massnahme hätte unter anderem auch die Anpassung der Kantonsverfassung zur Folge. Die geschätzten Einsparungen belaufen sich auf rund 500 000 Franken pro Jahr.

Drittens beabsichtigt der Regierungsrat, die Familienzulage sowie den Krankenlohnanspruch beim Personal zu reduzieren. Ihm erscheint eine massvolle Reduktion der Familienzulage um 20 Prozent und die gleichzeitige Entkoppelung von der Kinderzulage als angezeigt. Dies hätte Minderausgaben von 1,1 Millionen Franken zur Folge. Weitere 300 000 Franken könnten mit der Herabsetzung der Lohnfortzahlung im Krankenfall gespart werden. Dort soll zwar weiterhin der Grundsatz einer Lohnfortzahlung über zwei Jahre gewährleistet sein. Neu soll aber eine Reduktion auf 80 Prozent des Lohnes bereits im siebten Monat und nicht erst im 13. Monat einsetzen.

Und viertens soll der Nettoaufwand des betrieblichen Strassenunterhaltes voll zulasten der Spezialfinanzierung gehen. Bisher wurden jährlich gegen drei Millionen Franken dafür aus allgemeinen Staatsmitteln aufgebracht. Die übrigen Infrastrukturkosten für den kantonalen Strassenbau werden vollständig über die zweckgebundenen Mittel der Spezialfinanzierung wie Treibstoffzölle, LSVA usw. gedeckt. Künftig sollen die Gesamtkosten für den betrieblichen Unterhalt der Spezialfinanzierung belastet werden. Damit könnte der Staatshaushalt ab dem Jahr 2007 um zwei bis drei Millionen Franken entlastet werden.

Die ersten drei Vorlagen werden einer externen Vernehmlassung unterzogen, die vierte Massnahme wird mittels Botschaft direkt dem Grossen Rat zugeleitet.

Regierungsrat Roland Eberle, Vorsteher des Departements für Finanzen und Soziales und Peter Pauli, Chef der Finanzverwaltung präsentieren das Budget 2006

Medienpräsentation Budget 06  [815 kB]