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Einjähriges Berufkraut bekämpfen

Aus Sicht des Naturschutzes ist das Einjährige Berufkraut eine Problempflanze. Sie verdrängt einheimische Pflanzenarten auf ökologisch wertvollen Flächen wie Magerstandorten und Ruderalflächen. Das Berufkraut blüht von Juni bis Oktober. Es ist in Biodiversitätsförderflächen unerwünscht und kann bei übermässigem Besatz zu Beitragskürzungen führen.

Das Einjährige Berufkraut stammt aus Nordamerika und wurde im 17. Jahrhundert als Zierpflanze nach Europa gebracht. Heute ist die Art in Europa weit verbreitet. Wie andere eingeführte Zierpflanzen hat sich das Einjährige Berufkraut aus den Gärten ins umliegende Kulturland ausgebreitet. Die Pflanze wächst an Wegrändern, Ufern, Schuttplätzen und immer öfter auch in ökologisch wertvollen Flächen wie Magerwiesen oder Buntbrachen. Hier ist die Gefahr gross, dass auch gefährdete einheimische Arten verdrängt werden.

Das Einjährige Berufkraut ist eine ein- oder zweijährige Art, die bis zu einem Meter hoch werden kann und lanzettförmige Blätter sowie zahlreiche, in einer Schirmrispe angeordnete Blüten besitzt. Die Blüten bestehen aussen aus weissen Zungenblüten und innen aus gelben Röhrenblüten. Das Einjährige Berufkraut blüht von Juni bis Oktober. Aus seiner Blattrosette wachsen verzweigte, behaarte Stängel. Die Pflanze ähnelt einem Gänseblümchen, einer Kamille oder einer kleinen Aster. Die Vermehrung findet über Flugsamen statt.

Gefahr für den Naturschutz und die Landwirtschaft

Die Pflanze wird auch in den Biodiversitätsförderflächen in der Landwirtschaft gefunden. Vor allem in extensiv genutzten Wiesen und Weiden mit hoher Artenvielfalt sowie Buntbrachen kann sich das Einjährige Berufkraut breitmachen und die einheimischen Pflanzen verdrängen. In Biodiversitätsförderflächen sind invasive Neophyten laut Direktzahlungsverordnung (DZV, Art. 58, Abs. 3) zu bekämpfen und insbesondere deren Ausbreitung zu verhindern. Ein übermässiger Besatz an Problempflanzen kann zum Ausschluss aus der landwirtschaftlichen Nutzfläche und damit auch von der Beitragsberechtigung führen (LBV Art. 16, Abs. 1, Bst. b).

Was können Sie tun?

Helfen auch Sie mit, dass die Pflanze nicht weiter in unsere wertvollen Lebensräume eindringt. Reissen Sie das Einjährige Berufkraut vor dem Versamen mitsamt seiner Wurzel aus und entsorgen Sie die Pflanzen im Kehricht. Eventuell ist nach drei bis vier Wochen eine Wiederholung der Massnahme nötig. Bei grossen Vorkommen oder Fragen bitten wir Sie, sich bei der entsprechenden kantonalen Fachstelle zu melden.

Das Einjährige Berufkraut ähnelt einer Kamille. Foto Günther Gelpke
Das Einjährige Berufkraut ähnelt einer Kamille. Foto Günther Gelpke