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Mehr Kontrollen im Rahmen der flankierenden Massnahmen

Der Bund beabsichtigt, die Anzahl Kontrollen bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in die Schweiz entsandt werden, zu erhöhen. Damit sollen Missbräuche mit zu tiefen Löhnen verstärkt bekämpft werden. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit der Änderung der entsprechenden Verordnung einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt.

Begleitend zur schrittweisen Einführung des freien Personenverkehrs zwischen der Schweiz und der EU sind arbeitsmarktliche Massnahmen getroffen worden. Mit flankierenden Massnahmen soll verhindert werden, dass die Löhne in der Schweiz durch die Öffnung des Arbeitsmarktes unter Druck geraten. Ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Schweiz eine Dienstleistung erbringen, wird ein Anspruch auf minimale Lohn- und Arbeitsbedingungen eingeräumt. Kontrolliert werden die Vorgaben von tripartiten Kommissionen oder von paritätischen Kommissionen. 2010 wurde in der Entsendeverordnung schweizweit eine Mindestzahl von 27 000 Kontrollen fixiert. Da in der Zwischenzeit sowohl die Zahl der Kurzaufenthalter als auch der Grenzgänger stark gestiegen ist, soll auch die Zahl der Kontrollen erhöht werden. Der Bund schlägt eine Erhöhung um 30 Prozent auf 35 000 Kontrollen vor. Mit dieser Anpassung wird den heutigen Gegebenheiten Rechnung getragen und die erforderliche Kontrolldichte gewährleistet.

Der Regierungsrat teilt die Zielsetzung der Neuerungen und begrüsst daher die Revision grundsätzlich. Er geht aber davon aus, dass die übrigen Bedingungen für den Kontrollvollzug durch die Kantone unverändert bleiben. Insbesondere erwartet er, dass sich an der Zählweise der Kontrollen durch die Erhöhung der Kontrollzahlen nichts ändert. Ergänzend weist er darauf hin, dass durch die erhöhten Kontrollvorgaben allenfalls personelle Anpassungen bei den Kantonen nötig werden. Damit die erforderliche Anzahl Kontrolleure termingerecht bereitsteht, muss – so der Regierungsrat – die Leistungsvereinbarung mit den neuen Kontrollvorgaben den Kantonen frühzeitig zugestellt werden.

Vernehmlassungsantwort Entsendeverordnung [pdf, 18.04 KB]