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Für eine Stärkung der höheren Berufsbildung

Absolventinnen und Absolventen von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen sollen stärker finanziell unterstützt werden. Das ist das Ziel einer Revision der Berufsbildungsverordnung, die der Bund vorschlägt. Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist im Grundsatz mit der geplanten Neuerung einverstanden, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt.

Der Bund beabsichtigt mit dieser Anpassung, die unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Studierenden der tertiären Bildungsstufe einander anzugleichen, die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen zu erhöhen und einen Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs zu leisten. Die eidgenössischen Prüfungen sind gemeinsam mit den eidgenössisch anerkannten Bildungsgängen an Höheren Fachschulen Bestandteil der höheren Berufsbildung. Diese bildet seit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes im Jahr 2004 zusammen mit den Hochschulen die Tertiärstufe des Schweizer Bildungssystems. Die eidgenössischen Prüfungen zeichnen sich durch einen hohen Praxisbezug und eine konsequente Orientierung an den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes aus. Dadurch geniessen sie eine hohe Akzeptanz und Nachfrage in der Wirtschaft. Aktuell existieren rund 240 Berufsprüfungen und 170 höhere Fachprüfungen.

Neu sollen die Absolventinnen und Absolventen mit einer subjektorientieren Finanzierung direkt unterstützt werden. Das soll die Attraktivität der Prüfungen insgesamt erhöhen. Bisher geleistete Kantonsbeiträge an die Anbieter (angebotsorientierte Finanzierung) von vorbereitenden Kursen werden zukünftig in Form von Bundesbeiträgen direkt den Kursabsolvierenden zu Gute kommen.

Diesen vorgeschlagenen Wechsel, weg von der Pauschalierung hin zu einem subjektorientierten Finanzierungsmodell, unterstützt der Regierungsrat. Es könne angenommen werden, dass sich die Kurskosten durch diesen Schritt innerhalb der Bildungsanbieter schweizweit annähern werden. Zudem geht der Regierungsrat davon aus, dass für künftige Kursteilnehmerinnen und -teilnehmer die finanziellen Belastungen durch das neue System gesamthaft geringer werden.

Vernehmlassungsantwort Berufsbildungsverordnung [pdf, 126.14 KB]