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Nachwuchsförderung im Sport an Swiss Olympic auslagern

Der Bund beabsichtigt, die Förderung des Nachwuchsleistungssports an Swiss Olympic, den Dachverband des Schweizer Sports, zu übergeben. Damit soll Swiss Olympic künftig hauptsächlich für den Leistungssport aller Altersstufen in der Schweiz zuständig sein. In seiner Vernehmlassungsantwort erachtet der Regierungsrat die vorgeschlagene Lösung als nachvollziehbar. Darunter dürfe jedoch der Breitensport nicht leiden. Die Begründung, die das Bundesamt für Sport (BASPO) für den Ausschluss einiger Jugendverbände geltend macht, lehnt der Regierungsrat hingegen ab.

In den vergangenen 15 Jahren hat der Bund den Nachwuchsleistungssport über das Förderprogramm Jugend+Sport unterstützt. Diese Aufgabe wird nun an Swiss Olympic ausgelagert. Die Massnahme soll zu einer klaren Aufgabentrennung zwischen dem BASPO und Swiss Olympic beitragen. Dieses Vorhaben begrüsst der Regierungsrat. Er hält fest, dass dabei das BASPO mit dem vorgesehenen Verbandsbeitrag von drei Millionen Franken an Swiss Olympic sicherzustellen habe, dass im Nachwuchsbereich nach wie vor klare nationale Strukturen und Talentdefinitionen bestehen.

Der Regierungsrat warnt davor, dass durch die geplante Neuerung bei der J+S-Programmfinanzierung der durch die Nachwuchsförderung beanspruchte Teil künftig im Breitensport fehlen würde. Das würde vor allem die Randsportarten betreffen. Neu fliessen zusätzlich 30 Millionen Franken in den Leistungssport und gleichzeitig soll der Breitensport weitere Gelder an den Leistungssport abgeben. Dazu schreibt der Regierungsrat: «Das ist nicht nachvollziehbar und führt zu einem nicht verantwortbaren Ungleichgewicht. Der Breitensport muss auf dem bisherigen Niveau weiter unterstützt werden.»

Im Weiteren will der Bundesrat sicherstellen, dass nur Jugendorganisationen mit Aufgaben der J+S-Kaderbildung betraut werden, welche die Voraussetzungen gemäss dem Kinder- und Jugendförderungsgesetz (KJFG) erfüllen. Das bedeutet, dass stark religiös geprägte Organisationen, bei denen die Glaubensvermittlung und nicht die Entwicklung des Jugendlichen im Zentrum steht, von der Unterstützung durch J+S auszuschliessen sind. Für den Regierungsrat ist die Begründung, die das BASPO für den Ausschluss einiger Jugendverbände geltend macht, nicht nachvollziehbar und er lehnt diese ab. Zudem sei nicht erkennbar, anhand welcher Kriterien darüber zu befinden sei, ob bei einem Jugendverband die Glaubensvermittlung und nicht die Entwicklung und Förderung der Jugendlichen im Zentrum steht.

Vernehmlassungsantwort Sportförderung [pdf, 207.13 KB]