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Straftaten im Bereich der Kommunikationstechnologien besser verfolgen

Das Bundesgesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) ist vom Bundesparlament revidiert worden mit dem Ziel, dass sich Straftäter nicht mittels neuer Kommunikationstechnologien den Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Nun müssen noch die entsprechenden Verordnungen angepasst werden. In seiner Vernehmlassungsantwort kritisiert der Regierungsrat einerseits die Komplexität der Erlasse und andererseits die zu hohen Gebühren.

In den vergangenen Jahren brachten technologische Fortschritte im Telekommunikationsbereich den Benutzerinnen und Benutzern immer mehr Interaktionsmöglichkeiten. Diese werden auch genutzt, um Straftaten zu begehen. Um den Strafverfolgungsbehörden Instrumente zu geben, mit denen sie auch solche Straftaten aufklären können, haben Bundesrat und Parlament das BÜPF revidiert. Dieses Gesetz soll Anfang 2018 in Kraft treten. Nun werden die Ausführungsbestimmungen zum BÜPF an die neue Gesetzeslage angepasst: Die bestehenden zwei Verordnungen werden revidiert, drei neue werden geschaffen.
Damit werden namentlich die neuen Aufgaben des Dienstes für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Dienst ÜPF) konkretisiert. Auch die Pflichten der Anbieter werden geregelt. Sie sollen gegenüber heute entlastet werden. Die Vorlage enthält ausserdem eine Erhöhung der Gebühren.

In seiner Vernehmlassungsantwort hält der Regierungsrat fest, dass in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hohe Anforderungen an die Zulässigkeit von Überwachungsmassnahmen gelten. Diese müssen immer gerichtlich genehmigt werden, und der Rechtsschutz für die Betroffenen ist stark ausgebaut. Deshalb ist es für ihn schwer nachvollziehbar, dass mit dieser Vorlage der Eindruck erweckt werde, dass man unter allen Umständen vermeiden wolle, dass die Fernmeldedienstanbieter irgendwelche unangenehme Pflichten zu erfüllen hätten. Zudem seien die vorgeschlagenen Ausführungserlasse derart technisch und komplex, dass sie nur schwer verständlich seien.

Die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs sind gemäss Regierungsrat schon bisher hoch. Nun sollen sie nochmals stark erhöht werden, womit die Kosten für die Kantone um rund 70 Prozent ansteigen werden. Dabei könne das Argument des Kostendeckungsgrades nicht überzeugen, da eine wirksame Strafverfolgung auch dann stattfinden müsse, wenn sie nicht kostendeckend sei. Auch der Hinweis, dass die Gebühren den Beschuldigten auferlegt werden können, gehe fehl. In Tat und Wahrheit könnten diese Gebühren nur in Einzelfällen eingebracht werden. In aller Regel verblieben diese den Kantonen. Aus diesen Gründen lehnt der Regierungsrat die Gebührenverordnung für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ab. Mit den übrigen Verordnungen ist er grundsätzlich einverstanden, macht jedoch zahlreiche Detailbemerkungen dazu.

Vernehmlassungsantwort Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs [pdf, 207.13 KB]