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Mietzinse sollen sich nach dem Landesindex der Konsumentenpreise richten

Die Mietzinse sollen in Zukunft der Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise folgen und nicht mehr vom Verlauf der Hypothekarzinsen abhängig sein. Diese Änderung des Obligationenrechts, die der Bund vorschlägt, wird vom Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassungsantwort begrüsst.

Der Wechsel von einem Modell der Kostenmiete zu einem Indexsystem soll die Mietzinsgestaltung vereinfachen und transparenter machen. Das sei angezeigt, da die jetzigen Regeln rund um die Mietzinsgestaltung viel zu komplex seien, schreibt der Regierungsrat zuhanden des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements. Im Weiteren soll die Missbräuchlichkeit des Mietzinses neu nur noch unmittelbar nach Vertragsabschluss geprüft werden können, das heisst für Anfangsmietzinse möglich sein. Diese vorgeschlagene Definition der Anfangsmietpreise für Wohnräume überzeugt den Regierungsrat. Allerdings müsse diesbezüglich noch eine Konkretisierung auf Verordnungsstufe vorgenommen werden.

Die geplanten Bestimmungen sehen ausserdem vor, dass die Missbräuchlichkeit von Anfangsmietzinsen anhand von Vergleichsmieten überprüft werden können. Nach Ansicht des Regierungsrates nicht nachvollziehbar ist allerdings, weshalb das Instrument der Vergleichsmiete ausschliesslich den Schlichtungsbehörden in Mietsachen und den Gerichten zur Verfügung gestellt werden soll. Wenn dieses Instrument auch den Mieterinnen und Mietern sowie der Vermieterschaft zur Verfügung stehe, ermögliche dies, aussagekräftige und reelle Vergleiche anstellen zu können, die spätere Auseinandersetzungen verhinderten.

Entkoppelung der Mietzinse von den Hypothekarzinsen: Stellungnahme [PDF, 93.0 KB]