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Volkszählung 2010: Vorgehen des Bundesrates befremdet

Die Art und Weise, wie das Dossier Volkszählung 2010 von Seiten des Bundes bis jetzt behandelt wurde, wird abgelehnt. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassung zu Handen des Bundes. Nicht einverstanden ist er einerseits damit, dass die Kantone bis jetzt nicht in die bisherigen Überlegungen einbezogen waren und andererseits, dass der Bund anstatt einer Direktbefragung lediglich eine Registerzählung durchführen möchte.

Volkszählung 2010: Vorgehen des Bundesrates befremdet

 

Die Art und Weise, wie das Dossier Volkszählung 2010 von Seiten des Bundes bis jetzt behandelt wurde, wird abgelehnt. Das schreibt der Regierungsrat des Kantons Thurgau in seiner Vernehmlassung zu Handen des Bundes. Nicht einverstanden ist er einerseits damit, dass die Kantone bis jetzt nicht in die bisherigen Überlegungen einbezogen waren und andererseits, dass der Bund anstatt einer Direktbefragung lediglich eine Registerzählung durchführen möchte.

Um die finanziellen Aufwendungen und die Belastung der Befragten zu verringern, beabsichtigt der Bundesrat, die nächste Volkszählung von 2010 als reine Registerzählung ohne direkte Befragung der Bevölkerung durchzuführen. Die kantonalen und kommunalen Einwohnerregister würden demnach für die Volkszählung eine grosse Rolle spielen, müssten vorher aber noch harmonisiert werden.

Der Regierungsrat ist mit diesem Vorgehen gar nicht einverstanden. Das vom Bund zur Konsultation vorgelegte Dokument enthält seiner Ansicht nach keine präzisen Informationen zu Vorgehen, Methode und Finanzierung der Erhebung, aber auch zur Rolle der Kantone als Partner des Bundes. Er bemängelt insbesondere den Entscheid des Bundesrates, anstelle einer Vollerhebung die Personen-, Gebäude- und Wohnungsregister zu verbinden, also eine reine Registerzählung durchzuführen.

Die Erfahrungen anderer Ländern bestätigten die Bedeutung von Vollerhebungen zum Aufbau und zur laufenden Bereinigung der Register, schreibt der Regierungsrat weiter. Ein Verzicht auf Vollerhebungen würde zum Verschwinden der wichtigsten Informationsquelle führen. Die Direktbefragung bleibe unverzichtbar, wenn eine solide Basis für permanente Erhebungen und das korrekte Ziehen von Stichproben geschaffen werden solle. Eine reine Registerzählung würde zu einem enormen Informationsverlust führen. Es sei unerlässlich, dass grundlegende Informationen über die Sprachen- und Religionslandschaft, die Arbeits- und Wohnmobilität, das Berufsleben, die Bildung, die Sozialstruktur auf allen Ebenen –Kantone, Regionen, Gemeinden, Stadtkreise, Quartiere, Ortsteile – vorhanden seien.

Zum Argument der geringeren Kosten merkt der Regierungsrat an, dass generell jede Initiative zu begrüssen sei, die Finanzmittel schone und administrative Abläufe rationalisiere. Die getroffenen Massnahmen seien jedoch nur sinnvoll, wenn das daraus folgende Handeln des Staates einen sicheren Nutzen beibehalte. Unter Berücksichtigung der Investitionen für die Volkszählung 2000 sowie der möglichen technischen Innovationen könne davon ausgegangen werden, dass die Kosten für die Volkszählung 2010 gesenkt werden könnten, ohne den mit einer reinen Registerzählung verbundenen Rückschritt in Kauf nehmen zu müssen.

Schliesslich äussert sich der Regierungsrat zum weiteren Vorgehen. Er ist der Auffassung, dass für eine erfolgreiche Volkszählung 2010 eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen unumgänglich ist. In diesem Sinne seien die Kantone zum Erhebungsauftrag und zur Methode der Volkszählung 2010 zu konsultieren. Ein Entscheid des Bundesrates in Eigenregie wäre nicht akzeptabel und würde sowohl dem weiteren Vorgehen bei der Registerharmonisierung als auch der schweizerischen Statistik im Allgemeinen schaden. Er erwartet, dass der Bundesrat das Bundesamt für Statistik zu einer echten partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Kantonen veranlasst.