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Kindergarten obligatorisch – flexibler Vollzug

<img src="http://www.tg.ch/pictures/kindergarten_kl.jpg" align="left">Das neue Volksschulgesetz schreibt vor, dass der Eintritt in den Kindergarten ab Beginn des 5. Lebensjahrs obligatorisch ist. Daran ändert auch das Referendum gegen das HarmoS-Konkordat nichts. Der Kindergarten-Eintritt wird je nach Entwicklungsstand des Kindes flexibel gehandhabt.

Alle Kinder, die am 31. Juli eines Jahres vier Jahre oder älter sind, besuchen mit Beginn des darauf folgenden Schuljahrs ab zirka Mitte August den Kindergarten. So bestimmt es das neue Volksschulgesetz, das seit dem 1. Januar dieses Jahres in Kraft ist. Als Stichtag für den Eintritt in den Kindergarten (oder in die Primarschule) galt bisher der 30. April; er hat sich also um drei Monate nach hinten verschoben. Die Einführung des neuen Stichtags können die Schulgemeinden etappiert vornehmen (2008: 31. Mai; 2009: 30. Juni, 2010: 31. Juli) oder auf einmal (ab 2008: 31. Juli).
 
Bereits bisher mussten alle Schulgemeinden einen zweijährigen Kindergarten anbieten, der Kindergartenbesuch war jedoch freiwillig. Vom Angebot macht der grosse Teil der Eltern Gebrauch, besuchen doch 95 Prozent aller Kinder der betreffenden Jahrgänge den Kindergarten. Das seit dem 1. Januar 2008 geltende Kindergarten-Obligatorium hat den Vorteil, dass alle Kinder die gleiche Förderung erfahren, sodass sie beim Eintritt in die Primarschule ähnliche Voraussetzungen haben und gut vorbereitet sind. Das Obligatorium ist mit dem neuen Volksschulgesetz in Kraft getreten und gilt also im kommenden August zum ersten Mal. Das Volksschulgesetz sieht aber auch vor, dass der Eintritt in den Kindergarten aus wichtigen Gründen um ein Jahr hinausgeschoben werden kann. So kann dem Entwicklungsstand des Kindes optimal Rechnung getragen werden. Eltern, die von diesem Recht Gebrauch machen wollen, haben ein entsprechendes Gesuch an ihre Schulbehörde einzureichen. Diese kann selbstständig und unkompliziert entscheiden. Abklärungen durch kantonale Stellen sind nur in Ausnahmefällen notwendig.