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Neue Kantonsbibliothek mit neuer Verordnung

Im Hinblick auf die Eröffnung der vollständig renovierten Kantonsbibliothek in Frauenfeld hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung über die Bibliotheken angepasst. Neu ist vor allem eine angepasste Gebührenregelung.

Neue Kantonsbibliothek mit neuer Verordnung

 

Im Hinblick auf die Eröffnung der vollständig renovierten Kantonsbibliothek in Frauenfeld hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau die Verordnung über die Bibliotheken angepasst. Neu ist vor allem eine angepasste Gebührenregelung.

Am 27. September 2005 nimmt die Kantonsbibliothek im umgebauten und erweiterten Bibliotheksgebäude an der Promenade in Frauenfeld ihren Betrieb wieder auf. Damit wird auch eine umfassende Neustrukturierung der Betriebsabläufe eingeführt. So wird die Aufteilung in eine Studien- und Freihandbibliothek aufgehoben. Der entsprechende Paragraf in der Verordnung, der diese Zweiteilung regelte, ist vom Regierungsrat ersatzlos aufgehoben worden. Angepasst hat er die Gebührenregelung. Damit trägt er den gestiegenen Kosten Rechnung.

Neben der einmaligen Einschreibegebühr kommen neu Jahresgebühren für Personen in Ausbildung und Erwachsene dazu. Sie betragen zehn, respektive 20 Franken. Kinder zahlen keine Jahresgebühr. Kostenpflichtig wird auch die Ausleihe von elektronischen Medien im Gegensatz zur Bücherausleihe, die nach wie vor unentgeltlich ist. Neu geregelt werden überdies die Preise für weitere Dienstleistungen wie Kopien, Postversand, Mahnungen und ähnliches.