Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Ja zur zentralen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege. Diese sieht eine Vereinigung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Justiz- und Polizeidepartement vor.

Ja zur zentralen Aufsicht über die Bundesanwaltschaft

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau befürwortet die Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege. Diese sieht eine Vereinigung der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Justiz- und Polizeidepartement vor.

Der Bundesrat hat einen Entwurf für eine Änderung des Bundesgesetzes über die Bundesstrafrechtspflege in die Vernehmlassung geschickt. Die Vorlage hat zum Ziel, die bisher zweigeteilte Administrativ- und Fachaufsicht über die Bundesanwaltschaft beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zu vereinigen. Der Regierungsrat befürwortet die Gesetzesänderung und schreibt in der Vernehmlassungsantwort zu Handen des Bundesrates, dass der Kanton Thurgau bereits heute eine ähnliche Lösung kenne, wie sie im Gesetzesentwurf vorgeschlagen werde.

Die bisherigen Erfahrungen zeigten, dass die Unabhängigkeit der Justiz damit gewahrt werden könne. Allerdings seien im Thurgau sämtliche Grundlagen in der Strafprozessordnung und somit auf Gesetzesstufe geregelt. Der vorgelegte Entwurf sieht hingegen vor, dass der Bundesrat der Bundesanwaltschaft auf Verordnungsstufe gewisse Anweisungen zur Verfahrensabwicklung erteilen kann. Dies erachtet der Regierungsrat als problematisch und lehnt sie ab. Die Unabhängigkeit der Bundesanwaltschaft könnte beeinträchtigt werden, begründet er. Würde das Anliegen jedoch auf Gesetzesstufe umgesetzt, würde er es begrüssen.