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Keine Richtplanänderung für eine Rheintherme Diessenhofen

<img src="http://ww4.tg.ch/pictures/termalbad.gif" align="left"> Der Regierungsrat des Kantons Thurgau wird dem Grossen Rat keinen Antrag auf eine Änderung des Richtplans für die Realisierung einer Rheintherme in Diessenhofen stellen. Er erachtet die Chancen für den Bau auf Grund eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als zu gering. Er bedauert sehr, dass mit diesem Schritt das Projekt eines Thermalbades in Diessenhofen am vorgesehenen Standort vor dem Aus steht.

Keine Richtplanänderung für eine Rheintherme Diessenhofen

 

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau wird dem Grossen Rat keinen Antrag auf eine Änderung des Richtplans für die Realisierung einer Rheintherme in Diessenhofen stellen. Er erachtet die Chancen für den Bau auf Grund eines Gutachtens der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) als zu gering. Er bedauert sehr, dass mit diesem Schritt das Projekt eines Thermalbades in Diessenhofen am vorgesehenen Standort vor dem Aus steht.

Der deutsche Investor Werner Wicker plant, in der Umgebung des ehemaligen Klosters St. Katharinental in Diessenhofen den Bau eines Thermalbades (Rheintherme) zu realisieren. Das Projekt sieht die drei Bereiche Thermalbad, Saunawelt sowie Erlebnis- und Sportbad vor. Das Thermalbadgebäude ist im südlichen Bereich geplant, ein Wellenbad, ein Thermalbecken und ein Sportbecken wären rheinwärts den Gebäuden vorgelagert. Eine Rutschenanlage an den Rhein würde diese Einrichtungen ergänzen, am Rhein selber sind Badestege geplant. Dem Bau vorangehen würden Bohrungen nach Thermalwasser. Das betroffene Areal ist heute im Besitz des Kantons Thurgau. Der Stadtrat Diessenhofen hat in seiner Stellungnahme zur Bauanfrage vom vergangenen Dezember festgestellt, dass das Projekt für die Stadtgemeinde Diessenhofen von strategischer Bedeutung und von grosser Wichtigkeit sei.

Auf Grund der Bauanfrage holte das Departement für Bau und Umwelt in einem ersten Schritt Prüfberichte der kantonalen Fachstellen ein. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit begrüsste das Projekt, die übrigen Fachstellen äusserten sich skeptisch bis ablehnend. Dabei wurden insbesondere Gründe des Landschaftsschutzes und der Denkmalpflege vorgebracht. In einem zweiten Schritt beauftragte der Regierungsrat die Abteilung Wirtschaftsförderung sowie die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) mit der Begutachtung des Projekts.

Dabei kommt der Bericht der Wirtschaftsförderung zum Schluss, dass ein Thermalbad am Rhein in Diessenhofen aus volkswirtschaftlicher Sicht sehr erwünscht wäre. Es könnte mit einem Investitionsvolumen von rund 25 Millionen Franken gerechnet werden, ausserdem würden 40 bis 50 neue Arbeitsplätze entstehen, dazu kämen auch in den Folgejahren hohe Umsätze für den Betrieb selber als auch für regionale Zulieferer. Ferner könnte das Thermalbad den Wohnstandort attraktiver machen, das Tourismusangebot ergänzen und neue Angebote im Bereich Freizeit sowie Gesundheits- und Präventivangebote generieren.

Auf der anderen Seite nimmt die ENHK dezidiert gegen das Projekt Stellung. Sie begründet ihre Haltung damit, dass die geplante Rheintherme eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Objekts «Untersee-Hochrhein» darstelle, das im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) aufgelistet ist. Ebenso beeinträchtigt wäre ihrer Meinung nach das Ortsbild von nationaler Bedeutung St. Katharinental. Das Vorhaben stehe aus diesen Gründen in Widerspruch zum Natur- und Heimatschutzgesetz. Die ENHK kommt somit zum Schluss, dass auf das Projekt nicht weiter einzutreten sei.

Auf Grund dieser Ausgangslage ist der Regierungsrat nach eingehender Diskussion zum Schluss gekommen, dass er dem Grossen Rat keinen Antrag auf Änderung des Richtplans im fraglichen Gebiet vorlegen wird, obwohl er das Projekt angesichts der grossen regionalen und volkswirtschaftlichen Bedeutung gerne unterstützt hätte. Nach dem unmissverständlichen Ergebnis im ENHK-Gutachten betrachtet der Regierungsrat das Projekt als rechtlich aussichtslos. Er ist deshalb der Ansicht, dass es keinen Sinn macht, ein langwieriges juristisches Verfahren in Gang zu setzen, bei dem mit ganz grosser Wahrscheinlichkeit letztlich mit einem negativen Entscheid zu rechnen ist. Dabei war für den Regierungsrat ausschlaggebend, dass bei einer rechtlichen Auseinandersetzung die Beurteilung durch die ENHK von grossem Gewicht ist, wie er dies schon mehrmals bei strittigen Vorhaben bei BLN-Objekten erfahren musste. Er bedauert ausserordentlich, dass er die Bauanfrage für dieses sowohl für die Region Diessenhofen als auch für den Kanton zukunftsweisende Projekt ausschliesslich aus Gründen des Natur- und Heimatschutzes abschlägig beantworten muss.

 

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