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Dienstleistungsvereinbarung genehmigt

Der Regierungsrat hat die Dienstleistungsvereinbarung inklusive aller Anhänge für das Jahr 2018 zwischen dem Kanton Thurgau und der Spital Thurgau AG genehmigt. Die jährlich zu erneuernde Vereinbarung regelt Rechtsverhältnisse zum Beispiel in Bezug auf die Leistungen und Entschädigungen zwischen den kantonalen Ämtern und der Spital Thurgau AG ausserhalb der medizinischen Leistungen. Die neue Dienstleistungsvereinbarung gilt ab dem 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Die Spital Thurgau AG hat die Vereinbarung bereits genehmigt.