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Richtplan an den Grossen Rat überwiesen

An seiner Sitzung vom 4. Juli hat der Regierungsrat die Teilrevision des kantonalen Richtplans (KRP) verabschiedet und dem Grossen Rat zur Genehmigung überwiesen. Die vorliegende Fassung ist das Ergebnis eines breiten partizipativen Prozesses und soll die Siedlungsentwicklung im Kanton Thurgau in den nächsten 25 Jahren lenken. Ziel ist es, eine weitere Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden. Die Eingaben im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung hatten zur Folge, dass der ursprüngliche Entwurf gründlich überarbeitet und entschlackt wurde. Zudem verzichtet der Regierungsrat auf das Aufführen von konkreten Windpotenzialgebieten.

In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten ist die Bevölkerung der Schweiz stark gewachsen, im Thurgau sogar deutlicher als in den meisten anderen Kantonen. Lebten 1990 rund 209 000 Personen im Kanton Thurgau, sind es derzeit knapp 270 000 und alle Prognosen gehen davon aus, dass dieser Wachstumstrend anhalten wird. Folge dieser Entwicklung ist ein anhaltend starker Siedlungsdruck. «Ziel einer zukunftsgerichteten Raumordnungspolitik muss es sein, die positiven Effekte des Wachstums zu nutzen und gleichzeitig eine weitere Zersiedlung der Landschaft zu vermeiden», sagte Regierungsrätin Carmen Haag, Chefin des Departements für Bau und Umwelt, an der Medienkonferenz zum KRP. Von diesem Gedanken habe man sich bei der Teilrevision leiten lassen. Es gelte, die raumrelevanten Aspekte der Entwicklung in geordnete Bahnen zu lenken und bewusst zu steuern.

Schwerpunkt der Teilrevision sind die beiden Kapitel «Raumkonzept» und «Siedlung». Mit der auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzten Teilrevision des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) wurde eine nach innen gerichtete, qualitativ hochstehende Siedlungsentwicklung zu einem zentralen Anliegen des Raumplanungsrechts, das von den Kantonen umzusetzen ist. Das Thurgauer Stimmvolk hat dieses Anliegen am 12. Februar 2017 mit der überaus deutlichen Annahme der Verfassungsänderung zum Kulturlandschutz klar bestätigt (Ja-Anteil über 80%).

Massvolle Weiterentwicklung in allen Teilen des Kantons
Mit dem neuen KRP strebt der Kanton Thurgau eine räumlich klarer differenzierte Entwicklung an. Das Wachstum soll künftig als Folge davon stärker im Urbanen Raum stattfinden, um die Kulturlandschaft vor einer weiteren Zersiedlung zu schützen.

«Wachstum wird auch künftig überall möglich sein, aber nicht überall im gleichen Umfang», sagte Haag. Der Regierungsrat habe bewusst darauf verzichtet, die künftigen Bauzonen auf ein noch höheres Szenario auszurichten, um auch im Vergleich mit den umliegenden Kantonen keine Sogwirkung zu entfalten. Je höher das Szenario, desto stärker nehme man eine zunehmende Zersiedelung in Kauf.

Basierend auf dem angenommenen Wachstum konnte im KRP für jede Gemeinde die angemessene Siedlungsgebietsfläche neu ermittelt werden (in Anlehnung an die technischen Vorgaben des Bundes). Um das künftige Siedlungsgebiet in der Richtplankarte festlegen zu können, wurden zudem mit allen 80 Gemeinden Gespräche geführt und auch die Regionalplanungsgruppen eng in den Prozess einbezogen.

Die im KRP festgesetzte und auf den Zeithorizont 2040 ausgerichtete Gesamtfläche des Siedlungsgebietes beträgt 11 450 Hektaren. Damit wird das gesamtkantonale Siedlungsgebiet gegenüber dem bestehenden Richtplan um rund 100 Hektaren verkleinert.

Spielraum für Wirtschaft gesichert
Ein Anliegen war es dem Regierungsrat, trotz mehr Lenkung immer noch über genügend Spielraum zu verfügen. In Absprache mit dem Bundesamt für Raumentwicklung wurden deshalb spezielle Kontingente für Arbeitszonen, öffentliche Zonen, Spezialbauzonen sowie zur Arrondierung von Wohn-, Misch- und Zentrumszonen geschaffen, die noch nicht in der Richtplankarte verortet sind (Umfang: 220 Hektaren). Dank den Kontingenten kann auch inskünftig flexibel und zeitnah auf neue Bedürfnisse und veränderte Rahmenbedingungen reagiert und damit auch den Anliegen der Wirtschaft entsprochen werden.

Keine konkreten Windpotenzialgebiete
Die Teilrevision wurde auch zum Anlass genommen, weitere Richtplaninhalte zu überarbeiten. So wurden beispielsweise im Kapitel Energie neu Bestimmungen zum Thema Windenergie aufgenommen. Allerdings verzichtete der Regierungsrat nach der öffentlichen Bekanntmachung darauf, konkrete Windpotenzialgebiete abzubilden.

Die öffentliche Bekanntmachung vom 27. Juni bis 2. September 2016 mit rund 320 teils umfangreichen Eingaben hatte auch zur Folge, dass der gesamte ursprüngliche Entwurf gründlich überarbeitet und entschlackt wurde. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Aufgaben auch inskünftig stufengerecht wahrgenommen werden. Damit wurde der Kritik Rechnung getragen, der KRP sei zu detailliert und verlagere unnötigerweise Kompetenzen hin zum Kanton. «Insgesamt hat die Bekanntmachung jedoch gezeigt, dass sich der frühe und breite Miteinbezug auf verschiedenen Ebenen gelohnt hat und die zentralen Eckpfeiler des KRP auf breiter Basis getragen werden», sagte die Chefin des Amtes für Raumentwicklung, Andrea Näf.

Genehmigung von Parlament und Bund nötig
Der teilrevidierte KRP liegt nun in den Händen des Grossen Rates, der in den kommenden Monaten über die Genehmigung befinden wird. Gleichzeitig ging auch ein Exemplar nach Bern, da eine abschliessende Genehmigung durch den Bundesrat notwendig ist. Erst mit der Zustimmung aus Bern wird auch das seit dem Inkrafttreten des revidierten RPG geltende Einzonungsmoratorium im Kanton Thurgau fallen. In der Folge werden die Gemeinden die anspruchsvolle Aufgabe haben, ihre Ortsplanungen in Einklang mit den Vorgaben des KRP zu bringen – mit fachlicher Unterstützung durch den Kanton.

«Mit dem teilrevidierten KRP verfügt der Regierungsrat über ein zeitgemässes Koordinations- und Führungsinstrument, das den Anforderungen des revidierten RPG genügt und hilft, die künftigen Entwicklungen in die vom Thurgauer Stimmvolk gewünschten Bahnen zu lenken», ist Carmen Haag überzeugt.