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Untersuchungskommission im Fall Hefenhofen eingesetzt

Nach der Besetzung des Präsidiums der externen und unabhängigen Untersuchungskommission im Fall Hefenhofen sind nun auch alle sieben Mitglieder vom Regierungsrat bestimmt worden. Bis auf die zwei Vertreter der Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) des Grossen Rates sind alle Mitglieder von ausserhalb des Kantons Thurgau, welche unter dem Vorsitz von Hanspeter Uster den Fall Hefenhofen untersuchen werden. Zudem hat der Regierungsrat die Untersuchungskommission offiziell eingesetzt und sie mit der Durchführung einer Administrativuntersuchung beauftragt.

Die fachlich breit abgestützte Untersuchungskommission setzt sich wie folgt zusammen:
 lic. iur., Rechtsanwalt Hanspeter Uster, Baar (Leiter)
 Dr.med.vet. Dominik Burger, Agroscope, Universität Bern Vetsuisse-Fakultät, Institut suisse de médecine équine, Avenches
 Hans Frei, Vizepräsident des Schweizerischen Bauernverbandes und Mitglied der Zürcher Tierschutzkommission, Watt
 lic.iur. Vanessa Gerritsen, stv. Geschäftsleiterin Stiftung für das Tier im Recht (TIR), Zürich
 O.Univ.-Prof. Dr.med.vet. Josef Troxler, Leiter des Instituts für Tierhaltung und Tierschutz (ITT), Universitätsklinik für Nutztiere und öffentliches Gesundheitswesen, Wien
 Dr.med.vet. Reto Wyss, Kantonstierarzt Kanton Bern, Präsident der Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), Bern
Der Regierungsrat hat zudem die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK) eingeladen, sich durch eine Delegation vertreten zu lassen. Die GFK hat an ihrer Sit-zung vom 17. August 2017 folgende Delegation für die Mitwirkung in der Kommission bestimmt:
     Kantonsrat Didi Feuerle, GP, Arbon
     Kantonsrat Roland A. Huber, BDP, Frauenfeld
 
Gemäss Auftrag des Regierungsrates wird die Untersuchungskommission den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung im Kanton Thurgau systematisch analysieren, Verbesserungsvorschläge unterbreiten sowie Vorschläge zur Anpassung der rechtlichen Grundlagen machen. Dabei geht es konkret darum, die Strategie und die Abläufe des Veterinäramts beim Vollzug der Tierschutzgesetzgebung - bei Bedarf unter Beizug weiterer Fälle - darzustellen. Aufgezeigt werden sollen auch die Zusammenarbeit der verschiedenen kantonalen Amtsstellen, die in den Vollzug der Tierschutzgesetzgebung involviert sind, sowie die Zusammenarbeit mit übergeordneten Stellen. Im Weiteren sollen Vergleiche mit anderen Kantonen gezogen werden und die Einschätzung von Gefahrenabwehrmassnahmen dargelegt werden. Allfällige Fehleinschätzungen oder Fehlverhalten sollen aufgezeigt und mögliche Korrekturmassnahmen vorgeschlagen werden. Schliesslich sollen Vorschläge für rechtliche, organisatorische, dokumentative und fachliche Optimierungen gemacht werden.

Wie schon früher bekannt gegeben, erwartet der Regierungsrat bis spätestens Ende Dezember 2017 einen ersten Bericht über den Stand der Arbeiten und erste Erkenntnisse.