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Grundbuchämter sollen AHV-Versichertennummer verwenden

Der Kanton Thurgau wünscht sich, dass die Grundbuchämter systematisch die AHV-Versichertennummer zur Identifikation von Personen verwenden können, so wie es der Bundesrat vorschlägt. Die datenschutzrechtlichen Bedenken teilt der Regierungsrat nicht, wie er in seiner Vernehmlassungsantwort der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates mitteilt.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich erneut für die Einführung der Versichertennummer der AHV als eindeutiger Personenidentifikator im Grundbuch aus. Diese Haltung habe sich unabhängig von den kontroversen Debatten im National- und Ständerat nicht geändert. Er befürwortet die Vorlage des Bundesrates zur Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuches betreffend Beurkundung des Personenstandes sowie Grundbuch. Die systematische Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Grundbuchämtern sei aus seiner Sicht eine einfache Lösung, die schnell und kostengünstig umgesetzt werden könne, schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Mit der vorgesehenen Einschränkung, wonach die Versichertennummer grundsätzlich nicht herausgegeben werden dürfe, werde dem Datenschutz genügend Rechnung getragen.

Bei der Lösung mit der Verwendung eines sektoriellen Identifikators und der Schaffung eines zentralen Registers der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer wären noch verschiedene organisatorische, juristische und finanzielle Fragen offen, die auch die Kantone betreffen würden. Diese Variante würde für alle Beteiligten einen grösseren Aufwand bedeuten. Der Regierungsrat erachtet es als unverhältnismässig, nur wegen der wenigen datenschutzrechtlichen Bedenken diesen Aufwand zu betreiben. Zwar müsse auch mit der Verwendung der AHV-Versichertennummer das im Kanton Thurgau betriebene elektronische Grundbuch TERRIS angepasst werden. Dies werde einen einmaligen finanziellen Mehraufwand nach sich ziehen. Die entstehenden Kosten seien jedoch überschaubar und könnten auf alle TERRIS-Kantone aufgeteilt werden. Man rechne mit wenigen tausend Franken pro Kanton.

Vernehmlassung_Beurkundung_Grundbuch.pdf [pdf, 24.69 KB]