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Regierungsrat fordert einheitliche Strategie bei Tierverkehrskontrollen

Der Regierungsrat unterstützt grundsätzlich den Ausbau der Tierverkehrskontrollen für Schafe und Ziegen. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort ans eidgenössische Departement des Innern schreibt, bedauert er aber, dass nicht das ganze System der Kontrollen überdacht und harmonisiert wird.

In der Tierseuchenverordnung soll die gesetzliche Grundlage für ein elektronisches Begleitdokument für Klauentiere geschaffen und die Tierverkehrskontrolle von Schafen und Ziegen soll ausgebaut werden. Für die dermatitis nodularis (lumpy skin disease) sollen konkrete Bekämpfungsmassnahmen festgelegt werden und es soll eine Bestimmung zur Bekämpfung der Tuberkulose beim Wild aufgenommen werden. Ferner sollen die Kompetenzen der Kantonstierärztinnen und Kantonstierarzte in Bezug auf die Milchsammlung bei einem Maul-und-Klauenseuche-Ausbruch festgelegt werden und es soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden für die Weitergabe von nicht besonders schützenswerten Daten bei einem Seuchenausbruch an Dritte. In der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten sollen die Kriterien für die Herstellung und Verfütterung von verarbeitetem tierischem Protein festgelegt werden. Zudem soll eine Anpassung der Registrierungs- und Bewilligungspflicht für Anlagen und Betriebe, die tierische Nebenprodukte entsorgen, an die Vorgaben der EU erfolgen.

Der Regierungsrat stellt sich nicht grundsätzlich gegen den Ausbau der Tierverkehrskontrolle für Schafe und Ziegen. Er bedauert aber, dass die Gelegenheit nicht genutzt wurde, das ganze System der Tierverkehrskontrollen zu überdenken, zu diskutieren und zu harmonisieren. «Eine Überarbeitung im Hinblick auf eine einheitliche Strategie ist zwingend notwendig», schreibt der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. So müssten zur Bekämpfung von Tierseuchen auch die Vorschriften für Schweine und Pferde revidiert werden. Ausserdem bemängelt der Regierungsrat, dass der administrative Aufwand für den Ausbau der Kontrollen in keinem Verhältnis zum gewünschten Nutzen stehe.

Auch die Möglichkeit für ein elektronisches Begleitdokument sieht der Regierungsrat kritisch. Für ein professionelles Viehhandelsunternehmen könne dieses durchaus von Nutzen sein. Kleinere Transportunternehmen oder Landwirte, die ihre Tiere selber in den Schlachthof bringen, könnten sich die technische Infrastruktur hingegen kaum leisten. Daher ist der Regierungsrat dafür, dass das Begleitdokument sowohl elektronisch als auch weiterhin in Papierform ausgestellt und mitgeführt werden kann.

Der Regierungsrat lehnt auch die Ausweitung der Sperrkreise wegen Sauerbrut der Bienen strikt ab. «Die Ausweitung ist sachlich nicht begründet und würde zu unverhältnismässig grösserem Aufwand für die Vollzugsbehörden führen», schreibt der Regierungsrat. Vielmehr sei die Streichung der Sauerbrut aus der Tierseuchenverordnung zu prüfen.

Wie der Regierungsrat schreibt, begrüsst er aber auch einige der vorgeschlagenen Änderungen explizit. Dazu gehören die Verbesserungen der Grundlagen für die Milchsammlung bei der Maul- und Klauenseuche, die Regelung bezüglich Dermatitis nodularis, die Weitergabe von nicht besonders schützenswerten Daten bei einem Seuchenausbruch an Dritte mit Bezug zum Seuchenausbruch oder den Einbezug des Handels bei der Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten.