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Regierungsrat passt die Stipendienverordnung an

Der Regierungsrat hat die Änderung der Stipendienverordnung genehmigt. Die Anpassungen waren nötig, weil die Handelsmittelschule eingestellt und ein Teil der Integrationskurse teilweise kantonal geregelt werden.

In den vergangenen Jahren haben sich stetig weniger junge Menschen für die Handelsmittelschule (HMS) angemeldet. Deshalb hat der Regierungsrat beschlossen, die HMS an der Kantonsschule Frauenfeld und damit den öffentlichen schulischen Bildungsweg zum eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Kauffrau/Kaufmann EFZ einzustellen. Dieser Beschluss gab Anlass zu einer Änderung der Stipendienverordnung. So verzichtet der Kanton künftig darauf, den schulischen Ausbildungsgang von privaten Bildungsanbietern mit Stipendien finanziell zu fördern.

Weil der Kanton Thurgau auf Beginn des Schuljahres 2017/2018 die Integrationskurse für 12- bis 24-Jährige neu geregelt und kantonalisiert hat, musste die Stipendienverordnung auch in dieser Hinsicht angepasst werden. So wurde das bisherige Brückenangebot für Fremdsprachige durch den neuen kantonalen Integrationskurs 2 abgelöst. Deshalb gilt es mit der Anpassung der Verordnung zu vermeiden, dass es wegen der Neuorganisation zu einer Ausweitung der Stipendienberechtigung für neue Angebote kommt.