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ÖV-Konzept in der Vernehmlassung gut aufgenommen

Das Konzept Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau 2019 - 2024 ist in der externen Vernehmlassung grossmehrheitlich auf Zustimmung gestossen. Verschiedene Anregungen wurden in das überarbeitete Konzept aufgenommen. Nun hat es der Regierungsrat genehmigt. Hauptziel gemäss Konzept ist ein weiterer Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Interesse eines attraktiven Lebens-, Wohn- und Wirtschaftsraums.

Die Bedeutung des öffentlichen Regionalverkehrs hat im Kanton Thurgau in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Das Bahn- und Busangebot wurde laufend ausgebaut, die Zahl der Passagiere stieg zwischen 2005 und 2015 um zehn Millionen oder 61 Prozent auf 26,2 Millionen. Die Entwicklung im öffentlichen Regionalverkehr ist damit aber noch nicht abgeschlossen. Gestützt auf den Ausbau der vergangenen zehn Jahre hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau nun das Konzept Öffentlicher Regionalverkehr Kanton Thurgau 2019 – 2024 (ÖV-Konzept 2019 – 2024) genehmigt.

Hauptstossrichtungen sind der weitere bedarfsgerechte Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Interesse eines attraktiven Standortes Thurgau, die Steigerung des Anteils des öffentlichen Verkehrs sowie die Förderung von ressourcen- und klimaschonenden Mobilitätsformen. Daraus ergeben sich drei strategische Grundsätze: ein attraktives Fahrplanangebot zwischen den Zentren und in den Agglomerationen, eine bedarfsgerechte Grundversorgung mit dem öV im ländlichen Raum und die Optimierung der Umsteigebeziehungen.

In der Vernehmlassung, in der 101 Stellungnahmen eintrafen, wurde das Konzept als sehr gute und verständliche Grundlage beurteilt. Sie schaffe Transparenz über die bisherige und künftige Entwicklung. Die Anliegen betrafen insbesondere die Abstimmung mit dem kantonalen Richtplan, die Anpassungen des Zielangebotes 2024 und eine Reduktion der Kosten beziehungsweise eine stärkere Etappierung der Ausbauschritte. Diesen Anliegen wurde in der neuen Fassung Rechnung getragen.

So wird beispielsweise  auf den S-Bahnlinien, welche noch nicht integral im Halbstundentakt verkehren, dieser in einem ersten Schritt per Fahrplan 2019 lediglich Montag bis Freitag bis 20 Uhr eingeführt.  Auch bei den Buslinien werden die Fahrplanverdichtungen etappiert. Die weiteren Angebotsverbesserungen sollen je nach Entwicklung der künftigen Nachfrage, der Kosten und Erlöse per 2022 bis 2024 realisiert werden. Dabei steht die Einführung einer schnellen S44 Weinfelden - Kreuzlingen - Konstanz und des Halbstundentakts auf der Fähre Friedrichshafen - Romanshorn im Vordergrund.

Die geplanten Angebotsverbesserungen führen zu höheren Abgeltungen an die Transportunternehmen. Gemäss Berechnungen erhöhen sich die Abgeltungskosten für den Regionalverkehr sowie der Kantonsbeitrag an den Bahninfrastrukturfonds des Bundes (BIF) von 72 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 105 Millionen Franken im Jahr 2024. Diese Kosten werden durch den Bund, den Kanton und die Gemeinden finanziert. Nach Abzug der Beiträge der anderen Mitfinanzierer entwickelt sich der Kantonsbeitrag wie folgt: von 28,3 Millionen Franken im Jahr 2016 auf 41,5 Millionen im Jahr 2024.

Die Angebotsverbesserungen gemäss dem Zielangebot 2024 können realisiert werden, sofern die notwendigen finanziellen Mittel von Bund, Kanton und Gemeinden bereit gestellt werden. Für die Angebotsverbesserungen für den Fahrplan 2019 sind derzeit die dafür notwendigen Infrastrukturbauten im Gang und werden Ende 2018 bereitstehen. Deshalb soll alles daran gesetzt werden, dass die für diesen Zeitpunkt notwendigen Abgeltungen finanziert werden können.

ÖV-Konzept 2019 - 2024 [pdf, 7.12 MB]