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Pflichtlager sollte zusätzlich auf den Spitalbedarf ausgerichtet sein

Der Bundesrat will den Anhang zur Verordnung über die Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel anpassen. Wie der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort schreibt, sind die aufgelisteten Präparate auf den Kriegsfall ausgerichtet. Derzeit komme es aber vor allem im Spitalumfeld zu lieferantenbedingten Engpässen. Deshalb sollte das Pflichtlager zusätzlich auf den Spitalbedarf ausgerichtet sein und die Wirkstoffliste mit spitalrelevanten Pharmazeutika erweitert werden, fordert der Regierungsrat. Aus demselben Grund sollten auch die Spitalapothekerinnen und Spitalapotheker in den entsprechenden Gremien des Bundes eingebunden werden.