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Kanton will ambulante Pflege fördern und Gemeinden entlasten

Der Regierungsrat hat einen Entwurf für eine Änderung des Gesetzes über die Krankenversicherung in die externe Vernehmlassung gegeben. Der Regierungsrat will die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung fördern. Damit die Gemeinden die zusätzlichen Kosten nicht alleine tragen müssen, will der Kanton einen Teil der Finanzierung übernehmen.

Die Grundsätze der Finanzierung der ambulanten und der stationären Langzeitpflege sind im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Darin steht unter anderem, dass die Kantone die Restfinanzierung nach Abzug des vom Bundesrat festgelegten Beitrags der Krankenversicherer und des Eigenanteils der Versicherten regeln muss. Im Kanton Thurgau ist die Restfinanzierung im Thurgauer KVG geregelt. Die Restfinanzierung der ambulanten Pflege wird zu 100 Prozent von den Gemeinden getragen, die Restfinanzierung der stationären Pflege wird zu je 50 Prozent vom Kanton und von den Gemeinden erbracht.

Mit der Pflegeheimplanung 2030 verfolgt der Kanton Thurgau das Ziel, die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung zu fördern und so auch den Kostenanstieg bei der stationären Pflege mindern. Um diese Ziele zu erreichen, will der Kanton die ambulanten Pflege-, Unterstützungs- und Entlastungsangebote ausbauen. Dazu braucht der Kanton allerdings die Unterstützung der Politischen Gemeinden. Vor allem auch deshalb, weil die Kosten der Gemeinden stark ansteigen, wenn sich die Menschen vermehrt ambulant pflegen lassen. Deshalb schlägt der Regierungsrat vor, die Gemeinden zusätzlich zu entlasten. Gemäss dem Vorschlag, der nun in die externe Vernehmlassung geht, wird der Kanton die Gemeinden mit einem jährlichen Beitrag pro geleistete Stunde in der ambulanten Pflege, Hilfe und Betreuung entlasten. Für die Entlastung stehen 5 bis 25 Prozent des Gesamtaufwands der Gemeinden für die ambulante Pflege, Hilfe und Betreuung zur Verfügung. Dies entspricht im ersten Beitragsjahr 2019 knapp 1 Mio. Franken und steigt gemäss der prognostizierten demografischen Entwicklung bis 2030 auf über 6 Mio. Franken an.

Zwar sind zwischen 2011 und 2016 die Gesundheitskosten auch in den Gemeinden um 57,8 Prozent auf 66,73 Millionen Franken gewachsen – auf kantonaler Ebene wuchsen die Kosten im gleichen Zeitraum um 62,5 Prozent auf 316,3 Millionen Franken. Allerdings wurden die Gemeinden als Folge der 2006 im Rahmen der Neuregelung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung (NFA) vorgenommenen Neuverteilung der Aufgaben und Lasten zwischen Kanton und Gemeinden bis heute mit 59,6 Millionen Franken entlastet. Die Mehrbelastung in dieser Zeit betrug total 37,9 Millionen Franken. Insgesamt resultiert seit 2011 damit eine Gesamtentlastung der Gemeinden von 21,7 Millionen. Diese Tatsache gilt es bei der Beurteilung der vorgesehenen Entlastung der Gemeinden im Auge zu behalten.

Mit der Gesetzesrevision sollen zudem der Begriff «Begleitetes Wohnen» als auch die nicht-universitäre Aus- und Weiterbildungsverpflichtung von Pflegeheimen gesetzlich verankert werden. Die externe Vernehmlassung endet im Januar 2018.

Vernehmlassungsentwurf_Aenderung_TG_KVG_Pflegefinanzierung.pdf [pdf, 77.76 KB]

Erlaeuternder_Bericht_Aenderung_TG_KVG_Pflegefinanzierung.pdf [pdf, 189.93 KB]