Ausgleichs-, Verzugs und Rückerstattungszinsen für das Kalenderjahr 2018 festgelegt
Der Regierungsrat hat die Ausgleichs-, Verzugs und Rückerstattungszinsen für das Kalenderjahr 2018 festgelegt. Da die Zinsen für Guthaben weiterhin auf sehr tiefem Niveau verharren, hat der Regierungsrat beschlossen, die Sätze für die Ausgleichs- und Rückerstattungszinsen auf 0,2 Prozent zu belassen. Der Verzugszins beträgt unverändert 3 Prozent.