Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Der Kinderabzug soll bei gemeinsamem Sorgerecht hälftig aufgeteilt werden

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Verordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern genehmigt. Vor allem wegen Änderungen auf Bundesebene mussten Abschnitte angepasst oder gar aufgehoben werden.

Auf den 1. Januar 2018 wird das revidierte Schwarzarbeitsgesetz in Kraft treten. Demnach können Kapitalgesellschaften und Genossenschaften sowie bei Mitarbeit des Ehegatten und der Kinder im eigenen Betrieb den Lohn nicht mehr im vereinfachten Abrechnungsverfahren abrechnen. Diese Einschränkung wird neu in die Verordnung zum Steuergesetz aufgenommen.

Eine weitere Änderung betrifft die Vermögensverwaltungskosten. Künftig sollen für die Verwahrung und Verwaltung von Wertschriften (ohne Darlehen, Bankguthaben aller Art und im Steuergesetz bestimmte Beteiligungen) durch Dritte für sämtliche abzugsfähige Kosten pauschal 2 statt 2,5 Promille des Steuerwertes der durch Dritte verwalteten Wertschriften des Privatvermögens, maximal 6000 Franken, abgezogen werden können. Der Nachweis höherer abzugsfähiger Kosten bleibt aber vorbehalten.

Neu geregelt wird auch die gemeinsame elterliche Sorge bei getrennt besteuerten Pflichtigen. Im Gegensatz zur direkten Bundessteuer findet heute kantonal keine hälftige Teilung des Kinderabzugs statt, wenn die elterliche Sorge beiden Elternteilen mit alternierender Obhut zugewiesen wurde. Neu soll deshalb bei getrennt besteuerten Elternteilen mit gemeinsamer elterlicher Sorge ohne gemeinsamen Haushalt und ohne Kinderunterhaltsbeträge der Kinderabzug je hälftig aufgeteilt werden. Auch der Vermögensfreibetrag soll entsprechend halbiert werden.

Aufgehoben wird der Artikel bei Dauerhaftigkeit bei selbstgenutzter Wohnliegenschaft. Das Bundesgericht hat entschieden, dass das Steuerharmonisierungsgesetz keine Mindestdauer für die Selbstnutzung des Eigenheims vorsehe. Bislang wurde im Steuergesetz die Dauerhaftigkeit des Selbstbewohnens mit mindestens drei Jahren gefordert.