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Mietwerte für 2017: Leicht höhere Indexwerte

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2017 zugestimmt. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich teilweise leicht höhere Indexwerte.

Die Indexierung dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes. Der Mietwert von selbstgenutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird aufgrund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von den Liegenschaftenschätzern ermittelte Liegenschaftswert. Diese Schätzungen werden periodisch durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.

Der Thurgau hat ein Referenzsystem für marktübliche Mietwerte erarbeitet, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Grundlage für die Berechnung des Indexes 2017 bilden die Marktmietveränderungen bis zum 30. Juni 2017. Die Indexwerte wurden mit dem Hauseigentümerverband Thurgau besprochen. Gegenüber dem Vorjahr ergeben sich für die früheren Schätzungsjahre leicht höhere Indexwerte, während die Schätzwerte ab 2014 nicht angepasst werden müssen. Die neuen Indexwerte lauten wie folgt:

Schätzungsjahr:  Index:
2003 118.0
2004 115.2
2005 113.4
2006 110.4
2007 107.7
2008 106.0
2009 104.7
2010 103.7
2011 103.0
2012 102.1
2013 101.3
2014 100.4
2015 100.1
2016 100.0
2017 100.0