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Durchführung von zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Ersatzwahl am 4. März 2018

Der Regierungsrat hat den Anordnungsbeschluss für die Durchführung von zwei eidgenössischen Abstimmungen und einer Ersatzwahl im Bezirk Münchwilen am 4. März 2018 gefasst. Gemäss diesem Beschluss wird am diesem Sonntag über die neue Finanzordnung 2021 sowie über die «No-Billag»-Initiative abgestimmt. Ausserdem findet die Ersatzwahl einer Friedensrichterin oder eines Friedensrichters im Bezirk Münchwilen statt.