Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Keine Gebühren mehr für Geodaten

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die Gebühren für Geodaten aufgehoben. Damit sind Geodaten, die das Amt für Geoinformation des Kantons Thurgau erhebt und freigibt, ab dem 1. Januar 2018 kostenlos zugänglich.

Bisher war der Bezug von Daten und Produkten der amtlichen Vermessung, von Auszügen aus dem Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen  (ÖREB-Kataster), von Orthofotos sowie für deren Nutzung zum Eigengebrauch und für gewerbliche Zwecke gebührenpflichtig. Geregelt war dies wie auch der Bezug der übrigen Geodaten in der Verordnung über die Gebühren von Geodaten. Diese Verordnung hat der Regierungsrat nun aufgehoben.

Er hält die Aufhebung der Gebührenpflicht für folgerichtig, da diese dem Grundgedanken von Open Government Data (OGD) zuwiderläuft. Gemäss diesem werden Datenbestände des öffentlichen Sektors der Öffentlichkeit ohne Einschränkung und kostenlos zur freien Nutzung, Weiterverarbeitung und Weiterverwendung zugänglich gemacht. Somit werden Daten für eine Weiterverwendung durch Wirtschaft, Wissenschaft und Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt, aus denen eine weitere Wertschöpfung entstehen kann. Mit OGD sollen ausserdem administrative Hürden beseitigt und Innovationen gefördert werden.

Durch die Aufhebung der Gebühren ist mit einem jährlichen Ertragsausfall von rund 100 000 Franken zu rechnen. Aufgrund der erwarteten vermehrten Nutzung von Geodaten, die letztlich zu einer höheren Wertschöpfung führt, ist dieser Ausfall jedoch verkraftbar. Der Gebührenausfall wurde im Budget 2018 und im Finanzplan 2019-2021 des Amtes für Geoinformation bereits berücksichtigt.

Weiterhin kostenpflichtig bleiben Daten, die für einen konkreten Bezug zunächst aufgearbeitet und bereitgestellt werden müssen (analog und digital). Ebenso macht es Sinn für Produkte, die auch von den privatwirtschaftlich organisierten Datenabgabestellen (Geometer und ThurGIS-Zentrum) angeboten werden, weiterhin eine Preisliste zu führen. Diese Preise werden in einem neuen Anhang 3 „Preisliste für Geodatenbezug“ festgehalten. So ist gewährleistet, dass für alle Daten einheitliche Preise verlangt werden.

open positions