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Neuerungen bei der amtlichen Vermessung

Der Regierungsrat hat die Verordnung über die amtliche Vermessung in mehreren Punkten angepasst. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen Anpassungen bei der periodischen Nachführung, beim Namenbuch und bei historischen Grenzzeichen.

Da die nächste periodische Nachführung bereits Anfang 2018 beginnt, werden die Änderungen per 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Sie betreffen unter anderem die Ausnahmeregelungen für das Anbringen von Grenzzeichen. Da die Praxis gezeigt hat, dass das Anbringen von Grenzzeichen etwa auf Aussenisolationen oder begrünten Tiefgaragen dazu geführt hat, dass die Bausubstanz gefährdet oder gar beschädigt wurde, wird ein neuer kantonaler Ausnahmetatbestand eingeführt.

Das Amt für Geoinformation hat die Datenbank des Thurgauer Namenbuchs übernommen. Bisher wurde sie vom Leiter des Projekts «Thurgauer Namenbuch» geführt. Nach seinem Ausscheiden liegt diese Aufgabe nun beim Amt für Geoinformation. Es verwaltet die Daten des Thurgauer Namenbuchs, publiziert diese im ThurGIS und stellt sie berechtigten Dritten zur Verfügung. Da das Schweizerische Idiotikon, das Wörterbuch des schweizerdeutschen Sprache, dieselben Informationen auf der Plattform www.ortsnamen.ch führt und diese Stelle über ausgewiesene Fachkräfte im Bereich der Namenforschung verfügt, ist es sinnvoll, Nachführungen im Thurgauer Namenbuch mit dieser Stelle abzusprechen und zu koordinieren.

Im Weiteren wird in der geänderten Verordnung festgelegt, dass künftig das Amt für Geoinformation für die Koordination allfälliger Unterhaltsarbeiten und für die Publikation historischer Grenzzeichen (wie bspw. Grenzsteine alter Gerichtsbarkeitsgrenzen oder Ortsgemeinden) zuständig ist. Bislang war niemand richtig zuständig für die kulturhistorisch wertvollen Zeitzeugen vergangener Hoheits- und Gebietseinteilungen.

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