Direkt zum Inhalt springen
  • Drucken
  • Sitemap
  • Schriftgrösse
 

Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2017 festgelegt

Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat den Zinssatz zur Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2017 festgelegt. Er hat den bisherigen Kapitalisierungszinssatz ab der Steuerperiode 2017 auf 9,5 Prozent belassen.

open positions