Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2017 festgelegt
Gestützt auf das Steuergesetz hat der Regierungsrat den Zinssatz zur Berechnung des Ertragswerts nicht kotierter Wertpapiere ab der Steuerperiode 2017 festgelegt. Er hat den bisherigen Kapitalisierungszinssatz ab der Steuerperiode 2017 auf 9,5 Prozent belassen.